Marktkontrolle

Das Chemikaliengesetz regelt neben dem Inverkehrbringen auch die Kontrolle von chemischen Produkten wie z.B. Pflanzenschutzmittel, Biozide, neue Stoffe auf dem Schweizer Markt.

Zur Koordination und Harmonisierung dieser Kontrollen treffen sich Bund und Kantone anlässlich der Koordinations-Plattformtagung zweimal jährlich und beschliessen, welche nationalen Kampagnen durchgeführt werden sollen. Seit 2005 wurden mehr als 30 nationale Kampagnen durchgeführt (Chemikalien-Kampagnen).

Mitglieder der Koordinationsplattform sind die vier Bundestellen (BAG, BLW, BAFU, SECO), alle Kantone, die regionalen Fachstellen der chemsuissse, der Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS, auch LM-Kontrolle) und die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU).

Vom SECO initiierte Marktkontrollen

Das Ressort Chemikalien kann in der Steuerungsgruppe und an der Koordinations-Plattformtagung bei Bedarf Vorschläge für Marktkontrollen mit Schwerpunkt Arbeitnehmerschutz einbringen. In den letzten Jahren wurden vom SECO folgende Kampagnen initiiert:

Jahr Berichte
2011 Chlorparaffinhaltige Produkte (Bericht - Chlorparaffinkampagne)
2013 Chromat (Cr VI) in Zement (Bericht Chromat im Zement 2013)
2017 Vorkampagne: Folpet, Diuron, Captan und Tebuconazol in Pflanzenschutzmitteln (Projektbericht Pflanzenschutzmittel Marktkontrolle Vorkampagne)

Beispiel „Chromat in Zement“:
Chromat ist naturbedingt in allen Zementen enthalten. Es besteht keine Möglichkeit, diese Spurenverbindung aus dem Zement zu entfernen. Durch Zugabe eines geeigneten Reduktionsmittels wird das Chromat in eine nicht-allergie-auslösende Form umgewandelt. Chemisch bedeutet dies eine Reduzierung des sechswertigen Chroms in die dreiwertige Form.

Chromat ist verantwortlich für die Zement- oder Maurerkrätze, die sich als ein akutes oder chronisches allergisches Ekzem manifestiert. Es handelt sich dabei um eine anerkannte Berufskrankheit, welche unheilbar ist und deshalb unweigerlich zu einem Stellenwechsel führt. Der Chromatgehalt in Zement (Grenzwert: 2mg/kg) von schweizerischen und ausländischen Herstellern wurde kontrolliert und wo nötig beanstandet. Die Marktkontrolle hat Erfolg gezeigt: die Cemsuisse (Verband Schweizerischer Zementhersteller) kontrolliert die Schweizerischen Hersteller seither regelmässig und rapportiert jährlich Messwerte aus eigenen Erhebungen, die klar unter 2mg/kg.

Letzte Änderung 13.06.2023

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