Gesundheitsschutz & Chemikalien am Arbeitsplatz
Ob Waschmittel für Textilbetriebe, Farbe und Lacke für Karosserien oder Desinfektionsmittel für Spitäler; Chemikalien gehören heute zum Arbeitsalltag. Die verwendeten Chemikalien haben aber nicht nur wünschenswerte Eigenschaften, sondern können auch Unfälle und Krankheiten verursachen.
Der Einsatz von gesundheitsschädigenden Chemikalien am Arbeitsplatz kann zu Erkrankungen führen. Der Arbeitgeber trägt im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht die Verantwortung, alle Massnahmen zu treffen, um das Leben und die Gesundheit seiner Beschäftigten zu schützen (vgl. Art 8 ChemG).
Bespiele von gesundheitsschädigenden Chemikalien am Arbeitsplatz
- Reinigungs- und Waschmittel
- Farben und Lacke
- Basen und Säuren
Mögliche Folgen unsachgemässer Anwendung von Chemikalien
- Gesundheit: z.B. Berufsasthma, Krebserkrankungen, Allergien
- Sicherheit: bei Unfällen z.B. mit explosionsgefährlichen Chemikalien
- Betrieb: z.B. Leistungseinbussen, Krankheitskosten, Berufswechsel bei Krankheitsfällen oder Unfällen
Sorgfaltspflicht der Betriebe
Jeder Betrieb, der mit Chemikalien umgeht, ist dazu verpflichtet, die gefährlichen Eigenschaften der Chemikalien zu beachten und alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen. Folgende Elementen gehören zur Sorgfaltspflicht:
- Führen eines Verzeichnisses aller im Betrieb verwendeter Chemikalien
- Ermittlung der Gefährdung und Beurteilung der Risiken bei der Verwendung von Chemikalien
- Ersetzen von gefährlichen durch weniger gefährliche Chemikalien oder Technologien
- Ermittlung und Umsetzung der erforderlichen Schutzmassnahmen im Betrieb
- Dokumentierung der Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung und der eingesetzten Schutzmassnahmen
- Regelmässige Durchführung der vorangehenden Elemente der Sorgfaltspflicht im Betrieb