Vollzugsschwerpunkt Chemikalien

Gesundheitsschutz & Chemikalien am Arbeitsplatz

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) führt gemeinsam mit den kantonalen Arbeitsinspektoraten einen Vollzugsschwerpunkt zum Thema «Gesundheitsschutz und Chemikalien am Arbeitsplatz» durch.

Diese Aktion soll dazu beitragen, das Schutzniveau beim Umgang mit Chemikalien in den Betrieben zu erhöhen. Mit Unterstützung der kantonalen Arbeitsinspektorate, soll vor Ort im Betrieb eine Kultur der Prävention gefördert werden. Das Bestreben ist, negative Gesundheitsauswirkungen durch Chemikalien am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Chemikalienkontrolle - Rolle der Kantonalen Arbeitsinspektoren

Ziele des Vollzugschwerpunkts
Die kantonalen Arbeitsinspektoren und –inspektorinnen sorgen dafür, dass die kontrollierten Betriebe die Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Chemikalien zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden erfüllen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird auf folgendes Ziel hingearbeitet:

  • Die Inspektorinnen und Inspektoren kennen ihre Vollzugsaufgaben,
  • haben das nötige Grundwissen über die Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Chemikalien,
  • sehen, ob die nötigen Massnahmen zum Gesundheitsschutz in einem Betrieb umgesetzt sind,
  • können Betriebe beraten, und wissen wo sie Hilfe erhalten,
  • koordinieren den Vollzug mit anderen Vollzugsstellen.


Sorgfaltspflicht der Betriebe

Jeder Betrieb, der mit Chemikalien umgeht, muss die verwendeten Produkte und ihre Gefährdungen kennen und alle erforderlichen Massnahmen treffen, damit die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt ist. 

Gewisse allgemeine Voraussetzungen und Grundlagen zum Gesundheitsschutz gelten für jeden Betrieb – aber speziell, wenn mit Chemikalien umgegangen wird sollte der Betrieb zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden:

  • Verantwortlichkeiten definieren,
  • Organisation festlegen,
  • Qualifikationen sicherstellen,
  • Mitarbeitende schulen.


Jeder Betrieb, der mit Chemikalien umgeht ist dafür verantwortlich, dies korrekt zu tun. Folgende Elemente gehören zur Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz:

  1. eine aktuelle Liste aller Chemikalien haben, die im Betrieb verwendet werden,
  2. laufend abklären, ob man die verwendeten Produkte mit unbedenklichen Alternativen ersetzen kann,wissen, welche Gefahren von den verwendeten Chemikalien ausgehen,
  3. wissen, wie stark die Mitarbeitenden den Chemikalien ausgesetzt sind und welche Risiken dadurch bestehen,
  4. Schutzmassnahmen festlegen, um die Risiken zu beherrschen – es gibt technische, organisatorische und personenbezogene Massnahmen,
  5. Arbeitsanweisungen erstellen und die Mitarbeitenden schulen,
  6. regelmässig prüfen, ob die Sorgfaltspflicht eingehalten wird.

Hilfestellung durch SECO. 

Die folgenden Filme helfen beim Einstieg ins SICHEM:


Rechtliche Grundlagen

Vollzugsschwerpunkt

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat gemeinsam mit den Kantonalen Arbeitsinspektoraten einen Vollzugsschwerpunkt zum Thema «Gesundheitsschutz und Chemikalien am Arbeitsplatz» für die Jahre 2022 und 2023 lanciert. Der Vollzugsschwerpunkt soll dazu beitragen, das Schutzniveau in den Betrieben beim Umgang mit Chemikalien zu erhöhen. Mit Unterstützung der Kantonalen Arbeitsinspektorate, soll vor Ort im Betrieb eine Kultur der Prävention gefördert werden, damit negative Gesundheitsauswirkungen durch Chemikalien am Arbeitsplatz vermieden werden. Im Fokus liegt der Gesundheitsschutz, Elemente der Chemikaliensicherheit werden nur am Rande thematisiert.   

Hilfsmittel

Laufende Studien

Letzte Änderung 06.12.2023

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Kontakt

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Arbeitsbedingungen
Chemikalien und Arbeit
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