Rollen und Aufgaben des SECO

Das Ressort Chemikalien und Arbeit kümmert sich um den Schutz der Arbeitnehmenden vor gesundheitsgefährdenden Chemikalien. Dies geschieht einerseits über den Zulassungs- oder Anmeldeprozess und andererseits über das Bereitstellen von Hilfs- und Informationsmitteln.  

Beurteilungsstelle

Das SECO ist neben dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW ) eine der fünf Chemikalien-Beurteilungsstellen des Bundes. Das SECO beurteilt die chemischen Stoffe und Zubereitungen hinsichtlich ihrer schädlichen Wirkungen auf die Arbeitnehmenden. Dies beinhaltet die Bewertung der von den Inhaltsstoffen ausgehenden Risiken mit Hilfe von Expositionsabschätzungen.

Die Rolle des SECO ist bei allen Chemikalien dieselbe. Unterschiedlich sind aber die Koordinationsstelle und die Zusammensetzung der verschiedenen Beurteilungsstellen. Details zu den verschiedenen Prozessen können unter den jeweiligen Rubriken nachgelesen werden.

Vollzug des Arbeitsgesetzes

Das Arbeitsgesetz ist, in Kombination mit dem Chemikaliengesetz, die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Ressorts «Chemikalien und Arbeit». Dies erklärt auch wieso das Ressort ABCH dem SECO angegliedert ist und nicht, wie man etwa vermuten könnte, dem Bundesamt für Gesundheit.

Die Zuständigkeiten für den Vollzug des Arbeitsgesetzes sind auf verschiedene Organe verteilt:

  • der Bund bzw. die Direktion für Arbeit des SECO
  • die Kantone bzw. die jeweiligen Arbeitsinspektorate
  • die Suva

Diese Organe vollziehen in den Betrieben auch jene Bestimmungen des Chemikalienrechts, die sich direkt an die Verwender von Chemikalien richten, z.B. die Pflicht die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Chemikalien aufzubewahren und deren Informationen zu berücksichtigen.

Vollzug des Chemikaliengesetzes

Der Bund beaufsichtigt den Vollzug des Chemikaliengesetzes und koordiniert die Vollzugsmassnahmen der Kantone. Er ist zuständig für:

  • alle Melde-, Anmelde- und Bewilligungsverfahren (Biozide, Pflanzenschutzmittel, Neustoffe)
  • die Überprüfung der Selbstkontrolle von Chemikalien, die nicht anmelde- oder bewilligungspflichtig sind (alte Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände)
  • die Aufsicht über die Einhaltung der Chemikalienverordnung (ChemV )
  • bei Bedarf ist er auch für die Überprüfung alter Stoffe verantwortlich
  • das Führen eines Registers der Substanzen und Gemische
  • die Information der Öffentlichkeit und Behörden über die Risiken und Gefahren im Umgang mit Substanzen und Gemischen, sowie für Empfehlungen zu Schutzmassnahmen, um die Risiken zu reduzieren.

Die Kantone sind zuständig für:

  • die Marktkontrolle aller Chemikalien, wobei der Bund eine koordinative und unterstützende Funktion wahrnimmt. Zur Marktüberwachung gehören beispielsweise die Überprüfung der Einhaltung diverser produktbezogener Vorschriften (Stoffverbote, Gehaltslimiten, Kennzeichnungsvorschriften, Werbeaufschriften) oder die Überprüfung vor Ort, ob Melde- und Bewilligungspflichten eingehalten worden sind.
  • die Überwachung von Vorschriften über den Umgang mit Chemikalien. Beispielsweise die Bestimmungen zur Aufbewahrung oder zur Einhaltung von Anwendungsvorschriften, wie dem Verbot des Ausbringens von Pflanzenschutzmitteln in der Grundwasserschutzzone S1 (Grundwasserfassungen und Quellen von öffentlichem Interesse).
Bereich Zuständige Behörde
Anmelde-, Melde- und Zulassungsverfahren (Ausnahme: Pflanzenschutzmittel) Dienst «Anmeldestelle Chemikalien» (ASChem) im Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Pflanzenschutzmittel Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) als Zulassungsstelle
Schutz des Lebens und Gesundheitsschutz der Bevölkerung Abteilung «Chemikalien» im BAG als Beurteilungsstelle
Schutz der Arbeitnehmenden Ressort «Chemikalien und Arbeit» im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) als Beurteilungsstelle
Umweltschutz Abteilung «Luftreinhaltung und Chemikalien» im Bundesamt für Umwelt (BAFU) als Beurteilungsstelle
Beurteilung von Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf deren Wirksamkeit und Ökotoxikologie Landwirtschaftliche Forschungsanstalten (Agroscope) als Beurteilungsstelle für Pflanzenschutzmittel
Gute Laborpraxis (GLP) Das BAG, das BAFU und Swissmedic betreiben eine gemeinsame GLP-Website

Letzte Änderung 01.06.2023

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