Bei der Selbstkontrolle durch die Hersteller und Importeure sowie bei allen Verfahren gemäss Chemikaliengesetzgebung müssen die Chemikalien hinsichtlich ihres Risikos für Mensch und Umwelt beurteilt werden.
Das Vorgehen ist prinzipiell immer das gleiche. Es wird zuerst die mögliche Gefährdung für Mensch und Umwelt beurteilt (Gefahrenbeurteilung oder Hazard Assessment). Parallel oder danach wird die Exposition der Bevölkerung, der Arbeitnehmenden und der Umwelt gegenüber der Chemikalie bewertet (Expositionsbeurteilung oder Exposure Assessment). Gefahren- und Expositionsbeurteilung führen schliesslich zur Risikobeurteilung (Risk Assessment) und zum Festlegen der notwendigen Schutzmassnahmen.
Prinzip der Risikobeurteilung von Chemikalien
Im Rahmen des Bundesvollzuges im Chemikalienbereich ist das Ressort Chemikalien und Arbeit des SECO als Beurteilungsstelle für den Schutz der Arbeitnehmenden zuständig. Hauptaufgabe ist dabei die Expositions- und Risikobeurteilung für die Arbeitnehmenden.
Expositions- und Risikobeurteilung hinsichtlich Schutz der Arbeitnehmenden
Für die Expositionsbeurteilung werden durch Messungen ermittelte Expositionswerte oder mittels Modellrechnungen berechnete Werte verwendet. Es ist immer sorgfältig zu überprüfen, ob und wie weit die verwendeten Werte mit der Wirklichkeit an den verschiedenen Arbeitsplätzen übereinstimmen.
Bei der Risikobeurteilung werden zum einen die aus der Einstufung und Kennzeichnung des Produkts erkennbaren Gefahren berücksichtigt, zum anderen werden die Expositionswerte mit aus der Gefährdungsermittlung abgeleiteten Schwellenwerten verglichen. Auf Basis dieser Ergebnisse wird über die Notwendigkeit von Schutzmassnahmen entschieden.
Letzte Änderung 22.06.2016