Neue Stoffe

Neue Stoffe, die über 1 Tonne pro Jahr in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, unterliegen nach Art. 24 der ChemV der Anmeldepflicht vor dem Inverkehrbringen. Die Anmeldestelle für Chemikalien stellt Informationen zur Verfügung, die es erlauben Neue Stoffe zu identifizieren und sich über die dazugehörigen Pflichten zu informieren: Neue Stoffe kurz erklärt (admin.ch)

Letzte Änderung 01.06.2023

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Chemikalien-und-Arbeit/neue-stoffe.html