Schlechtwetterentschädigung

Die Schlechtwetterentschädigung ist eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung. Sie leistet einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in bestimmten Erwerbszweigen.

Ein Arbeitsausfall gilt als wetterbedingt, wenn infolge der schlechten Witterung die Fortführung der Arbeit trotz genügender Schutzvorkehrungen technisch unmöglich ist, wirtschaftlich unvertretbar ist oder den Arbeitnehmenden nicht zugemutet werden kann. Der Arbeitsausfall muss mindestens einen halben oder ganzen Tag dauern. Weitere Informationen sind unter Schlechtwetterentschädigung (arbeit.swiss) abrufbar.

Broschüre

Das Info-Service "Schlechtwetterentschädigung" enthält alle notwendigen Informationen sowie eine Wegleitung zum Ausfüllen des Abrechnungsformulars:

Formulare

Weisungen

Auskünfte

Für Fragen zur Schlechtwetterentschädigung wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Amtsstelle oder an die Arbeitslosenkasse.

Kontakt Whistleblowing

Letzte Änderung 03.10.2023

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