Kurzarbeitsentschädigung

Die Einführung von Kurzarbeit soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. Mit der Kurzarbeitsentschädigung bietet die Versicherung den Arbeitgebern eine Alternative zu drohenden Entlassungen.

Der Arbeitgeber spart damit die Kosten der Personalfluktuation (Einarbeitungskosten, Verlust von betrieblichem Know-how etc.) und behält die kurzfristige Verfügbarkeit über die Arbeitskräfte. Die Vorteile für die Arbeitnehmenden sind: Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Bewahrung des umfassenden sozialen Schutzes innerhalb eines Arbeitsverhältnisses und Vermeidung von Beitragslücken in der beruflichen Vorsorge.

Alle Arbeitnehmenden haben das Recht, die Kurzarbeitsentschädigung abzulehnen. Der Arbeitgeber muss diesen Arbeitnehmenden weiterhin den vollen Lohn auszahlen. Für diese besteht allenfalls ein erhöhtes Risiko, die Kündigung zu erhalten. Weitere Informationen sind unter Kurzarbeitsentschädigung (arbeit.swiss) abrufbar.

Broschüre

Das Info-Service "Kurzarbeitsentschädigung" enthält alle notwendigen Informationen sowie eine Wegleitung zum Ausfüllen des Abrechnungsformulars:

Aktuelle Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung sind jederzeit auf arbeit.swiss abrufbar.

eServices und Formulare

Weisungen

Auskünfte

Für Fragen zur Kurzarbeitsentschädigung wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Amtsstelle oder an die Arbeitslosenkasse.

Kontakt Whistleblowing

Letzte Änderung 07.03.2024

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