Die (finanziellen) Leistungen der Arbeitslosenversicherung erstrecken sich auf die vier Gebiete Arbeitslosenentschädigung, Kurzarbeitsentschädigung, Schlechtwetterentschädigung und Insolvenzentschädigung.
Eine der bedeutendsten Leistungen innerhalb der ALV ist die Arbeitslosenentschädigung. Von Arbeitslosigkeit betroffene Personen erhalten einen angemessenen Ersatz für den erlittenen Erwerbsausfall. Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) dient dazu, vorübergehende, konjunkturell bedingte Arbeitsausfälle aufzufangen und somit die Arbeitsplätze zu erhalten. Wie bei der KAE soll die Schlechtwetterentschädigung (SWE) dazu beitragen, dass Arbeitsverhältnisse nicht gekündigt werden müssen. Sie kann nur in bestimmten Erwerbszweigen (z.B. Baubranche) ausgerichtet werden, wenn in Folge schlechter Witterung die Fortführung der Arbeiten unmöglich ist oder den Arbeitnehmern nicht zugemutet werden kann. Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenz) deckt die Insolvenzentschädigung (IE) den Verdienstausfall der Arbeitnehmenden für maximal vier Monate. Die IE wird nur für geleistete Arbeit ausbezahlt.
Unter den einzelnen Menupunkten finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Leistungen der ALV.