Die Insolvenzentschädigung ist eine Erwerbsausfallversicherung für den Fall, dass der Arbeitgeber insolvent (zahlungsunfähig) wird. Sie schützt während maximal vier Monaten die offenen Lohnforderungen der Arbeitnehmenden, um existenzbedrohende Situationen zu verhindern. Denselben Anspruch auf Insolvenzentschädigung haben Grenzgänger oder Grenzgängerinnen, die in der Schweiz arbeiten.
Arbeitnehmende haben der Schadenminderungspflicht nachzukommen. Sie müssen für die Geltendmachung ausstehender Löhne gegen ihren Arbeitgeber vorgehen (schriftliche Mahnung, Betreibung), ansonsten verlieren sie ihr Recht auf Insolvenzentschädigung.
Für die Geltendmachung von Insolvenzentschädigung sind Arbeitnehmende an kurze Fristen gebunden. Nach Ablauf dieser Fristen erlischt ihr Anspruch auf die Insolvenzentschädigung. Weitere Informationen sind unter Insolvenzentschädigung (arbeit.swiss) abrufbar.