Insolvenzentschädigung

Die Insolvenzentschädigung ist eine Erwerbsausfallversicherung für den Fall, dass der Arbeitgeber insolvent (zahlungsunfähig) wird. Sie schützt während maximal vier Monaten die offenen Lohnforderungen der Arbeitnehmenden, um existenzbedrohende Situationen zu verhindern. Denselben Anspruch auf Insolvenzentschädigung haben Grenzgänger oder Grenzgängerinnen, die in der Schweiz arbeiten.

Arbeitnehmende haben der Schadenminderungspflicht nachzukommen. Sie müssen für die Geltendmachung ausstehender Löhne gegen ihren Arbeitgeber vorgehen (schriftliche Mahnung, Betreibung), ansonsten verlieren sie ihr Recht auf Insolvenzentschädigung.

Für die Geltendmachung von Insolvenzentschädigung sind Arbeitnehmende an kurze Fristen gebunden. Nach Ablauf dieser Fristen erlischt ihr Anspruch auf die Insolvenzentschädigung. Weitere Informationen sind unter Insolvenzentschädigung (arbeit.swiss) abrufbar.

Broschüre

Die Broschüre zum Thema Insolvenzentschädigung enthält Informationen zu den wichtigsten Schritten rund um die Geltendmachung der Lohnforderungen beim Arbeitgeber und das Einreichen des Gesuches:

Weisungen

Auskünfte

Für Fragen zur Insolvenzentschädigung wenden Sie sich bitte an die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons.

Kontakt Whistleblowing

Letzte Änderung 03.10.2023

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