Arbeitslosenentschädigung

Die unselbstständig erwerbende Bevölkerung der Schweiz ist obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert (Ausnahmen siehe AVIG Art. 2, Abs. 2). Nicht beitragspflichtig und dementsprechend nicht versichert, sind selbstständig erwerbstätige Personen.

Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, den arbeitslosen Personen einen angemessenen Erwerbsersatz zu sichern. Die Entschädigungen richtet die gewählte Arbeitslosenkasse in Form von Taggeldern (Arbeitslosenentschädigung) aus. Für die Geltendmachung des Anspruches müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein.

Allen arbeitsberechtigten stellensuchenden Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, stehen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zur Unterstützung der Stellensuche zur Verfügung. Arbeitslose Personen werden von Beratenden der RAV begleitet und regelmässig zu Beratungs- und Kontrollgesprächen eingeladen. Die wichtigsten Fragen und Antworten sind unter FAQ Arbeitslosenentschädigung (arbeit.swiss) abrufbar.

Broschüren

Diverse Broschüren zum Thema Arbeitslosigkeit finden Sie unter folgendem Link:

Weisungen

Auskünfte

Für Fragen zur Arbeitslosenentschädigung wenden Sie sich bitte an die gewählte Arbeitslosenkasse. Liegt noch keine Anmeldung vor, so können Sie sich an die öffentliche Arbeitslosenkasse des Wohnkantons oder an die Arbeitslosenkasse einer Arbeitnehmenden- oder Arbeitgeberorganisation wenden.

Für Fragen zur Beratung und Arbeitsvermittlung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige RAV.

Kontakt Whistleblowing

Letzte Änderung 20.09.2023

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