Öffentliche Arbeitsvermittlung

Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde ist unter anderem verantwortlich für das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Die Partner bei der Durchführung der öffentlichen Arbeitsvermittlung sind die Kantone und die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV).

Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde bemüht sich um eine rasche Wiedereingliederung der Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt. Dabei sucht und fördert sie die Zusammenarbeit zwischen den arbeitsmarktrelevanten Institutionen. Sie schützt die Arbeitnehmenden in den Bereichen der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs. Sie vertritt zudem die Schweiz in internationalen Belangen.

Aufgaben der RAV sind das Erfassen von Stellensuchenden und offenen Stellen sowie die Vermittlungstätigkeit und Beratung von Stellensuchenden. Allen arbeitsberechtigten stellensuchenden Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, stehen die RAV zur Unterstützung der Stellensuche zur Verfügung.

Informationen

Weisungen

Auskünfte

Für allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Amtsstelle. Für Fragen zur Beratung und Arbeitsvermittlung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige RAV.

Letzte Änderung 29.02.2024

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