Arbeitsmarktliche Massnahmen

Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) sind Leistungen der Arbeitslosenversicherung, die darauf abzielen, drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern und existierende zu bekämpfen.

Diese Massnahmen haben zum Ziel, die rasche und langfristige Wiedereingliederung der Versicherten in den Arbeitsmarkt zu fördern. Sie sollen die Vermittlungsfähigkeit verbessern, die beruflichen Qualifikationen der Versicherten entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts stärken, das Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit vermindern wie auch den Versicherten erlauben, berufliche Erfahrung zu sammeln.

Um den Bedürfnissen der Versicherten gerecht zu werden, sind die arbeitsmarktlichen Massnahmen verschieden ausgestaltet: Kurse; Praktika, um erste Berufserfahrung zu sammeln; vorübergehende Beschäftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt; in besonderen Fällen Übernahme eines Teils der Lohnkosten während der ersten Arbeitsmonate usw.

Informationen

Weisungen

Auskünfte

Für Fragen zu den AMM wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Amtsstelle oder an das für Sie zuständige RAV.

Letzte Änderung 04.10.2023

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