Bildung in der Arbeitslosenversicherung: Möglichkeiten und Grenzen

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist von den Konsequenzen fehlender Berufsabschlüsse betroffen. Personen ohne nachobligatorische Ausbildung unterliegen einem erhöhten Risiko, arbeitslos zu werden. Eine durchgeführte Bestandsaufnahme sowie eine Umfrage bei den Kantonen zeigen die Möglichkeiten und Grenzen der ALV im Hinblick auf Bildung sowie strukturell bedingte berufliche Umorientierungen auf. Daraus folgen  konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis der ALV.

Mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBG) von 2002 haben sich vier Wege zum Erwerb eines Berufsabschlusses (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eidgenössisches Berufsattest) für Erwachsene etabliert. Zwei Wege sind ohne Lehrvertrag möglich (die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung und die Validierung von Bildungsleistungen), die anderen beiden Wege erfordern einen Lehrvertrag (die verkürzte und die reguläre berufliche Grundbildung).

Die Grundausbildung und die Förderung der beruflichen Weiterbildung von arbeitslosen Personen gehört gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) nicht zu den Kernaufgaben der ALV. Die ALV ist aber von den Konsequenzen fehlender Berufsabschlüsse stark betroffen, da rund ein Drittel der angemeldeten Stellensuchenden über keinen Berufsabschluss verfügt. Aufgrund der steigenden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt besteht im Hinblick auf die Vermittelbarkeit ein grosser Nachteil für Stellensuchende ohne nachobligatorische Ausbildung.

Vor diesem Hintergrund hat das SECO untersucht, wie dieses Potential genutzt werden kann und mit welchen Massnahmen die ALV die berufliche Qualifikation von niedrigqualifizierten Stellensuchenden im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) unterstützen und deren arbeitsmarktliche Wiedereingliederung fördern kann.

Der von KEK-CDC Consultants im Jahr 2015 erstellte Bericht analysiert, welche Möglichkeiten und Grenzen für die Angebote der Nachholbildung im Rahmen der ALV bestehen. Dabei zeigt die Bestandsaufnahme auf, wie sich die aktuelle Vollzugspraxis der kantonalen Arbeitsämter hinsichtlich der Nachholbildung gestaltet. Ein zentraler Aspekt stellt dabei die Zusammenarbeit zwischen der Berufsbildung und den kantonalen Arbeitsämtern dar. Abschliessend formuliert der Bericht konkrete Handlungsempfehlungen zuhanden der ALV, welche auf eine Förderung der Nachholbildung im Rahmen der ALV abzielen, gleichzeitig aber die Grenzen in Bezug auf die Finanzierung und die in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) verfügbaren Fachkompetenzen berücksichtigen.

Darüber hinaus hat das SECO im Herbst 2017 alle Vollzugsstellen der ALV befragt, um die kantonale Praxis und den Bedarf der Kantone im Hinblick auf strukturell bedingte berufliche Umorientierung zu eruieren. Hintergrund der Umfrage ist ein Auftrag des Bundesrates an das SECO, Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von AMM der ALV im Bereich von strukturell bedingten beruflichen Umorientierungen in Zusammenarbeit mit den Vollzugsstellen der ALV aufzuzeigen.

Die Rückmeldungen der Vollzugstellen der ALV bestätigen, dass sie bereits über die nötigen Instrumente verfügen, um im Rahmen ihres Auftrags auf sich wandelnde Anforderungen des Arbeitsmarkts an die Stellensuchenden reagieren zu können. Dennoch gibt es aus ihrer Sicht Optimierungspotential bei den Prozessen und der Ausgestaltung der Ausbildungszuschüsse (AZ). Das SECO leitet daher praxisnahe Verbesserungen in die Wege. Diese bezwecken die prozessuale und administrative Vereinfachung der bestehenden Instrumente sowie ihre punktuelle Ergänzung. Diese Erkenntnisse sind in einem Bericht präsentiert, von welchem der Bundesrat am 21. März 2018 Kenntnis genommen hat.

Letzte Änderung 23.03.2018

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