Entsendung von Arbeitnehmenden in die Schweiz

Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum zum Arbeiten in ein anderes Land entsendet als er seinen Sitz hat und als diese gewöhnlich ihre Arbeit verrichten. Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und entsandtem Arbeitnehmer oder entsandter Arbeitnehmerin bleibt während des Zeitraums der Entsendung weiterhin bestehen und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bleiben weiterhin den Sozialversicherungen ihres Herkunftsstaates unterstellt.

Die EU hat zum Schutz der Rechte und Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1996 eine Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verabschiedet.

Ziel und Zweck des Entsendegesetzes

Um missbräuchliche Unterbietungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz zu verhindern, enthält das Entsendegesetz eine Reihe von Vorschriften. Laut diesen Vorschriften müssen die für inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Normen in der Schweiz auch auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewandt werden..

Die zwingenden Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen die Bereiche minimale Entlöhnung, Arbeits- und Ruhezeit, Mindestdauer der Ferien, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen sowie Gleichbehandlung von Frau und Mann. Diese Regelungen können in Bundesgesetzen und Verordnungen des Bundesrates, in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen oder in Normalarbeitsverträgen im Sinne von Artikel 360a des Obligationenrechts enthalten sein.


Sanktionen

Das SECO erstellt monatlich eine Liste der Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer, die gegen Bestimmungen des Entsendegesetzes verstossen haben. Diese Liste ist öffentlich. In der im Internet publizierten Liste erscheinen diejenigen Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer, gegen die eine Dienstleistungssperre in Rechtskraft erwachsen ist. Eine Liste aller Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer, die Gegenstand einer rechtskräftigen Sanktion gewesen sind, kann angefordert werden.


Letzte Änderung 13.03.2023

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