Meldeverfahren

Entsandte Arbeitnehmende eines Unternehmens mit Sitz in der EU/EFTA, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, können während einer Dauer von höchstens drei Monaten oder 90 Tagen innerhalb eines Kalenderjahrs im Rahmen des Meldeverfahrens eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben. Drittstaatsangehörige müssen vor der Entsendung in die Schweiz bereits dauerhaft auf dem regulären Arbeitsmarkt in einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA zugelassen worden sein (d. h. seit mindestens 12 Monaten im Besitz einer Aufenthaltskarte oder einer Daueraufenthaltskarte sein).

Vollständige Personenfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen

Für kroatische Staatsangehörige galt bereits im Jahr 2022 die volle Personenfreizügigkeit. Wegen der starken Zuwanderung kroatischer Arbeitskräfte in jenem Jahr beschloss der Bundesrat, die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Ventilklausel zu aktivieren und für 2023 und 2024 erneut Kontingente einzuführen. In diesem Zeitraum wurde die Zahl der Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L EU/EFTA) auf 1053 und die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B EU/EFTA) auf 1204 pro Jahr begrenzt.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt für kroatische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die zum Arbeiten in die Schweiz kommen, wieder die volle Personenfreizügigkeit.

Weitere Informationen zu den Zulassungsbestimmungen für kroatische Staatsangehörige finden sich auf der Internetseite des Staatsekretariats für Migration (SEM).

Vereinigten Königreichs (Brexit)

Seit dem 1. Januar 2021 gilt das FZA zwischen der Schweiz und der EU nicht mehr für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs gelten nicht mehr als EU/EFTA-Bürger, sondern als Drittstaatsangehörige.

Um die gegenseitigen Rechte und Pflichten nach dem Brexit so weit wie möglich zu regeln und die notwendigen Grundlagen für deren Weiterentwicklung zu schaffen, hat die Schweiz mehrere Abkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:

Letzte Änderung 15.12.2025

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/freier-personenverkehr-ch-eu-und-flankierende-massnahmen/entsendung-von-arbeitnehmenden-in-die-schweiz/Meldeverfahren.html