Entsendung und Flankierende Massnahmen


Personenfreizügigkeitsabkommen

Im Jahr 2002 ist das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in Kraft getreten. Staatsangehörige der Schweiz und der EU/EFTA-Staaten erhalten mit diesem Abkommen das Recht, ihren Arbeitsort bzw. Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen wurde ausserdem die Dienstleistungserbringung während 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr liberalisiert.

Flankierende Massnahmen

Zum Schutz der Erwerbstätigen vor missbräuchlichen Unterschreitungen der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden am 1. Juni 2004 sogenannte flankierende Massnahmen eingeführt. Die flankierenden Massnahmen sollen ausserdem gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen gewährleisten.  

Die flankierenden Massnahmen umfassen im Wesentlichen die folgenden Regelungen:

  • Das Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet ausländische Arbeitgebende, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, zur Einhaltung der schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen.
  • Bei wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietung können Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages, die Mindestlöhne, Arbeitszeiten, paritätischen Vollzug und Sanktionen betreffen, erleichtert allgemeinverbindlich erklärt werden. Damit wird erreicht, dass alle in dieser Branche tätigen Betriebe die erleichtert allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags einhalten müssen.
  • In Branchen, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt, können bei wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietung Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen erlassen werden. Alle in der betroffenen Branche tätigen Betriebe sind anschliessend verpflichtet, diesen Mindestlohn einzuhalten.

Die kantonalen tripartiten Kommissionen beobachten den Schweizer Arbeitsmarkt und können dazu in- und ausländische Betriebe kontrollieren. Stellen sie wiederholte missbräuchliche Unterbietungen der orts- und branchenüblichen Löhne fest, können sie den befristeten Erlass von Mindestlöhnen vorschlagen. In Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen kontrollieren die paritätischen Kommissionen in- und ausländische Betriebe auf die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages hin. Auf nationaler Ebene beobachtet die tripartite Kommission des Bundes den Arbeitsmarkt.


Medienmitteilungen

10.06.2024

Flankierende Massnahmen und Schwarzarbeitsbekämpfung: Kontrollziele im Jahr 2023 erfüllt

Die Vollzugsorgane haben im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) ihre Kontrollen im Jahr 2023 ohne pandemiebedingte Einschränkungen und mit vollem Ressourceneinsatz durchgeführt. Das FlaM-Mindestkontrollziel wurde erneut erreicht. Ein Rückblick zeigt, wie sich das FlaM-Schutzdispositiv in den letzten zwanzig Jahren stetig weiterentwickelt und neuen Gegebenheiten angepasst hat.

06.06.2023

Flankierende Massnahmen und Bekämpfung der Schwarzarbeit: Kontrollvolumen im Jahr 2022 erhöht

Die Vollzugsstellen haben im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) im vergangenen Jahr ihre Kontrolltätigkeit erhöht. Das Jahr 2022 stand im Zeichen der Aufhebung der coronabedingten Einschränkungen. Das FlaM-Mindestkontrollziel wurde erneut erreicht und die Kontrolltätigkeit weiter erhöht. Die festgestellten Lohnverstösse und -unterbietungen verblieben auf ähnlichem Niveau wie vor der Krise.

09.06.2022

Flankierende Massnahmen und Bekämpfung der Schwarzarbeit: Mehr Kontrollen im 2021

Die Vollzugsstellen haben im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) im zweiten Pandemiejahr 2021 ihre Kontrolltätigkeit erhöht. Trotz der coronabedingten Einschränkungen wurde das FlaM-Mindestkontrollziel wieder erreicht. Die festgestellten Lohnverstösse und -unterbietungen verblieben auf ähnlichem Niveau wie vor der Krise.

02.06.2021

Flankierende Massnahmen und Bekämpfung der Schwarzarbeit im Pandemiejahr 2020

Die Covid-19-Pandemie hat die Kontrolltätigkeit der Vollzugsstellen im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) erschwert. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen verfehlten sie die Vorgaben knapp. Gleichzeitig blieben die Verstossquoten im Vorjahresvergleich praktisch unverändert, wie die vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO am 2. Juni 2021 publizierten Berichte für das Jahr 2020 zeigen.

28.04.2021

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes

Der Bundesrat hat am 28. April 2021 die Botschaft sowie den Gesetzesentwurf zur Teilrevision des Entsendegesetzes verabschiedet. Die Revision sieht vor, dass die Entsendebetriebe aus EU-Mitgliedstaaten zukünftig zur Einhaltung von kantonalen Mindestlöhnen verpflichtet werden können.

23.05.2019

15 Jahre Schweizer Lohnschutz

Die flankierenden Massnahmen sind vor fünfzehn Jahren in Kraft getreten, um der Befürchtung eines Lohndruckes aufgrund der Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes zu begegnen. Das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) ermöglicht seit mehr als zehn Jahren die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die beiden am 23. Mai 2019 veröffentlichten Berichte zeigen auf, dass die Kontrolldichte auf dem Arbeitsmarkt auch 2018 hoch blieb und ein System gewährleistet ist, welches es ermöglicht, Verstösse gezielt dort zu bekämpfen, wo deren Risiken hoch sind.

12.06.2018

Bekämpfung von Lohndruck und Schwarzarbeit

Die flankierenden Massnahmen sind seit 15 und das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit ist seit 10 Jahren in Kraft. Der Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – Europäische Union und der Bericht über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zeigen, dass die Kontrolldichte im Jahr 2017 hoch war. Lohnunterbietungen und Schwarzarbeit wurden effektiv bekämpft. Die Kontrollen erfolgten dort, wo das Risiko von Verstössen am höchsten war.

11.05.2017

Bericht: Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – Europäische Union im Jahre 2016

Die Kontrollintensität im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit bewegte sich 2016 weiterhin auf hohem Niveau. Die Kontrollorgane haben in rund 42'000 Betrieben und bei 164'000 Personen die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen überprüft. Die Vollzugsorgane führen gezielte Kontrollen durch, die den auf dem Arbeitsmarkt beobachteten Risiken gerecht werden.

23.11.2016

Bundesrat will Vollzug der flankierenden Massnahmen weiter verbessern

Der Bundesrat hat am 23. November 2016 einen Bericht mit konkreten Massnahmen zur weiteren Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen zur Kenntnis genommen. Ziel der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen und vom Bundesrat beschlossenen neun Massnahmen zur Umsetzung eines Aktionsplans ist es, die Qualität und die Wirksamkeit der Kontrolltätigkeit zu erhöhen. Durch die verstärkte Schulung der Kontrollorgane und einen Ausbau der finanziellen Unterstützung für die Kontrolltätigkeit in einzelnen Kantonen hatte das SECO den Vollzug in den letzten Jahren gemeinsam mit Sozialpartnern und Kantonen bereits erfolgreich verbessert.

12.05.2016

Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – EU im Jahre 2015

Die Kontrolltätigkeit wurde im Jahr 2015 weiter intensiviert und die nationalen Kontrollziele deutlich übertroffen. Insgesamt haben die tripartiten und paritätischen Kommissionen die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in über 45‘000 Betrieben und bei 175'000 Personen überprüft. Die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden durch die kontrollierten Betriebe mehrheitlich eingehalten.

05.05.2015

Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – EU im Jahre 2014

Die Kontrolltätigkeit der Vollzugsorgane hat sich 2014 stabilisiert. Insgesamt haben die tripartiten und paritätischen Kommissionen die Lohn- und Arbeitsbedingungen in über 40'000 Betrieben und bei 159'000 Personen kontrolliert. Dank verschiedener Verbesserungen auf Gesetzesebene und der Professionalisierung der Kontrollorgane konnten Lohnunterbietungen gezielter und effizienter bekämpft werden.

18.02.2013

Auswirkung der Personenfreizügigkeit auf die Löhne in der Schweiz

Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU im Jahr 2002 wurden deren Auswirkungen auf die Löhne in der Schweiz verschiedentlich wissenschaftlich untersucht. Im Auftrag des SECO hat die Universität Genf eine weitere Studie auf Basis der aktuellsten Lohnerhebungen erstellt. Die Studie zieht eine mehrheitlich positive Bilanz und kommt zum Schluss, dass die geschätzten Folgen der Zuwanderung insgesamt gering und nur bei gewissen Berufsgruppen negativ sind.

26.04.2013

Flankierende Massnahmen: Gezieltere Kontrollen auf hohem Niveau

Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen haben im 2012 erneut zugenommen und liegen wiederum deutlich über den Anforderungen der Entsendeverordnung. Die Professionalisierung der Kontrollorgane führt zu einer gezielteren und wirksameren Bekämpfung von Lohnunterbietungen. 2012 haben die tripartiten und die paritätischen Kommissionen die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei insgesamt rund 39‘000 Betrieben und 152‘000 Personen kontrolliert.

21.11.2012

Anpassungen der flankierenden Massnahmen treten auf Anfang 2013 in Kraft

Der Bundesrat hat heute beschlossen, die vom Parlament in der Sommersession 2012 verabschiedete Anpassung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfrei-zügigkeit mehrheitlich auf den 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Die neuen Bestimmungen verbessern die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit sowie die Sanktionierung von Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen. Damit werden Lücken in der Gesetzgebung zu den FlaM geschlossen und deren Vollzug effizienter gestaltet.

27.04.2012

Flankierende Massnahmen: Konsolidierung auf hohem Niveau

Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen konnte auf einem hohen Niveau konsolidiert werden. Die in der Entsendeverordnung festgehaltene Mindestanzahl von 27‘000 Kontrollen wurde deutlich übertroffen.

02.03.2012

Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Geplant sind neue Sanktionsmöglichkeiten bei Scheinselbstständigkeit und bei Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen. Damit sollen Lücken in der Gesetzgebung zu den flankierenden Massnahmen geschlossen und der Vollzug der Massnahmen effizienter gemacht werden.

20.01.2012

Bundesrat will Vollzug der flankierenden Massnahmen weiter optimieren

Der Bundesrat will den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personen-freizügigkeit weiter verbessern. Dazu ist er bereit, parallel zu den bereits eingeleiteten Massnahmen in dem Bereich, die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zu übernehmen und umzusetzen. Im Zentrum steht dabei eine Verbesserung der strategischen und operativen Steuerung der flankierenden Massnahmen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren.

04.11.2009

Personenfreizügigkeit: Optimierter Vollzug der flankierenden Massnahmen

Der Bundesrat hat am 4. November 2009 eine Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) gutgeheissen. Diese Änderungen sind vom Bundesrat im Hinblick auf die Abstimmung vom 8. Februar 2009 über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) und dessen Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien angekündigt worden. Sie sollen die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr weiter stärken und den Vollzug optimieren.

28.03.2006

Ausdehnung der Personenfreizügigkeit sowie Verstärkung der flankierenden Massnahmen ab 1. April in Kraft

Die kontrollierte Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten sowie die Verstärkung der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping treten am 01.04.2006 in Kraft. Das Inkrafttreten erfolgt nach der Zustimmung des Schweizer Volkes in der Abstimmung vom 25.09.2005.

Letzte Änderung 10.06.2024

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