Tripartite Kommission des Bundes

Auf nationaler Ebene beobachtet die tripartite Kommission des Bundes (TPK Bund) den Arbeitsmarkt.

Eine weitere Aufgabe der TPK Bund ist es, in Branchen, in denen vermehrt Verstösse gegen die orts- und berufsüblichen Löhne vermutet werden, Untersuchungen einzuleiten. Dies erfolgt in Koordination mit den Kantonen. Liegt eine wiederholt missbräuchliche Unterbietung des üblichen Lohnes vor, so wird in der Regel ein Verständigungsverfahren mit den betroffenen Arbeitgebenden eingeleitet.

Scheitert dieses Verfahren, so können die Bestimmungen über die minimale Entlöhnung und die ihr entsprechenden Arbeitszeiten in bestehenden Gesamtarbeitsverträgen erleichtert allgemeinverbindlich erklärt oder zeitlich befristete Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen eingeführt werden.

Medienmitteilungen der TPK Bund

Jahresberichte der TPK Bund

Einsetzungsverfügung und Reglement der TPK Bund

Arbeitsmarktbeobachtungskonzept TPK Bund

Kantonale tripartite Kommissionen

Letzte Änderung 06.07.2023

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