Tripartite Kommission des Bundes

Auf nationaler Ebene beobachtet die tripartite Kommission des Bundes (TPK Bund) den Arbeitsmarkt.

Eine weitere Aufgabe der TPK Bund ist es, in Branchen, in denen vermehrt Verstösse gegen die orts- und berufsüblichen Löhne vermutet werden, Untersuchungen einzuleiten. Dies erfolgt in Koordination mit den Kantonen. Liegt eine wiederholt missbräuchliche Unterbietung des üblichen Lohnes vor, so wird in der Regel ein Verständigungsverfahren mit den betroffenen Arbeitgebenden eingeleitet.

Scheitert dieses Verfahren, so können die Bestimmungen über die minimale Entlöhnung und die ihr entsprechenden Arbeitszeiten in bestehenden Gesamtarbeitsverträgen erleichtert allgemeinverbindlich erklärt oder zeitlich befristete Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen eingeführt werden.

Medienmitteilungen der TPK Bund

22.12.2020

Weiterhin Mindestlöhne für kleine Reinigungsunternehmen

Der Bundesrat hat die Verlängerung der erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags für die Reinigungsbranche Deutschschweiz beschlossen. Die erleichterte AVE tritt per 1. Januar 2021 in Kraft und gilt bis Ende 2021.

27.11.2019

Bundesrat verlängert Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte

Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) wird um drei Jahre verlängert. Die Mindestlöhne werden angepasst. Dies hat der Bundesrat am 27. November 2019 entschieden. Die Verlängerung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

09.12.2016

Mindestlohn für Hausangestellte wird angepasst

Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) wird nochmals um drei Jahre verlängert. Dies hat der Bundesrat am 9. Dezember 2016 entschieden. Gleichzeitig soll der Mindestlohn angepasst werden. Die Verlängerung wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten und gilt bis zum 31. Dezember 2019.

17.12.2015

Auch weiterhin Mindestlöhne für kleine Reinigungsunternehmen

Der Bundesrat hat die Verlängerung der erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags für die Reinigungsbranche Deutschschweiz beschlossen. Die erleichterte AVE tritt per 1. Januar 2016 in Kraft und gilt bis Ende 2017.

30.01.2014

TPK Bund legt ortsübliche Löhne für die Branche Detailhandel mit Schuhen und Bekleidung fest

Die tripartite Kommission des Bundes (TPK Bund) hat an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2014 ortsübliche Löhne für die Branche Detailhandel mit Schuhen und Bekleidung festgestellt. Gleichzeitig hat sie das TPK Büro beauftragt, mit zwei Unternehmen ein Verständigungsverfahren durchzuführen.

13.11.2013

NAV für Hausangestellte: Verlängerung und Anpassung des Mindestlohnes

Der Bundesrat hat am 13. November 2013 entschieden, die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um drei Jahre zu verlängern und gleichzeitig den Mindestlohn anzupassen. Der NAV Hauswirtschaft regelt den Mindestlohn für Hausangestellte in privaten Haushalten. Er ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Jahresberichte der TPK Bund

Einsetzungsverfügung und Reglement der TPK Bund

Arbeitsmarktbeobachtungskonzept TPK Bund

Kantonale tripartite Kommissionen

Letzte Änderung 05.09.2024

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