Das SECO ist die Aufsichtsbehörde über den Vollzug der flankierenden Massnahmen und kann den Vollzugsorganen Weisungen erteilen. Zudem ist das SECO zuständig für die Grundausbildung und die Weiterbildung der Mitglieder der tripartiten und paritätischen Vollzugsorgane.
Weisungen und Empfehlungen des SECO an die Vollzugsorgane
Schulungsunterlagen des SECO zuhanden der Vollzugsorgane
Letzte Änderung 10.07.2023