Quellensteuerrecht

Was ist eine Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen abgeliefert wird, sondern die direkt vom Arbeitgeber, Veranstalter, Versicherer etc. vor Auszahlung des geschuldeten Betrages (Lohn, Honorar, Versicherungssumme etc.) in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert wird.

Pflichten der Schuldner der steuerbaren Leistung

Die Schuldner der steuerbaren Leistung, im Falle der Selbständigerwerbenden der Veranstalter, haben den Abschluss eines Vertrags mit Personen, die quellensteuerpflichtig sind, der Steuerbehörde zu melden und die Quellensteuer gegenüber dieser abzurechnen.

Letzte Änderung 16.02.2016

Zum Seitenanfang

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/schwarzarbeit/Arbeit_korrekt_melden/Pflichten_Selbstaendigen/Quellensteuerrecht.html