Meldung und Steuerbezug

Pflicht zur Meldung

Der Organisator muss die Quellensteuern innerhalb der vom zuständigen Kanton vorgesehenen Frist abrechnen und, je nach Kanton, auch direkt bezahlen. Zuständiger Kanton ist derjenige, in welchem der Auftritt oder die Darbietung stattgefunden hat.

Quellensteuersätze

Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Kanton. Die Quellensteuertarife können direkt bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.

Belastung an der Quelle mittels Abzug von der Gage bzw. vom Honorar

Die Quellensteuer wird dem Künstler, Sportler oder Referenten durch den Organisator von der Gage bzw. vom Honorar abgezogen und dem zuständigen Gemeinwesen abgeliefert.

Abrechnung gegenüber dem Steueramt, Lohnausweis

Über die in Abzug gebrachte Quellensteuer ist zuhanden der zuständigen Steuerverwaltung eine Abrechnung zu erstellen. Der Zeitraum, über den der Organisator abzurechnen hat, wird von der zuständigen kantonalen Behörde bestimmt. Ferner ist den quellensteuerpflichtigen Personen mindestens jährlich eine Bestätigung über den Quellensteuerabzug auszustellen.


Adressen der Steuerämter


Letzte Änderung 15.12.2022

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