Keine Schwarzarbeit. Arbeit korrekt melden.

Diese Internetseite bezieht sich auf das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA). Das BGSA will im Sinne des Gemeinwohls durch verschiedene Massnahmen zur Einhaltung arbeitsbezogener Melde- und Bewilligungspflichten in den Gebieten des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrechts beitragen.

Die vorliegende Seite informiert die Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden über die erwähnten Pflichten und zeigt, wie sie diese rasch und einfach erfüllen und dadurch Schwarzarbeit vermeiden können. Sie wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen, dem Bundesamt für Gesundheit, dem Staatsekretariat für Migration sowie der Eidgenössichen Steuerverwaltung erstellt.


Überblick

Meldepflichtige oder nicht meldepflichtige Arbeit?

Erwerbstätigkeit als Grundvoraussetzung für Meldepflicht - Unterschiede zu nicht meldepflichtigen Tätigkeiten

Grundvoraussetzung für eine allfällige Pflicht zur Meldung von Arbeit oder zur Einholung einer Arbeitsbewilligung ist das Vorliegen einer Erwerbstätigkeit. Keiner Melde- oder Bewilligungspflicht unterstehen Freundschaftsdienste, die Nachbarschaftshilfe sowie in der Regel die gegenseitige Hilfe unter Familienangehörigen. Informationen hierzu finden sich in der Rubrik «Meldepflichtige oder nicht meldepflichtige Arbeit».


Selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit?

Wichtige Unterscheidung in Bezug auf Melde- und Bewilligungspflichten

Die Melde- und Bewilligungspflichten unterscheiden sich danach, ob eine selbständige oder eine unselbständige Erwerbstätigkeit in Frage steht. Die Unterscheidung wird in der gleichnamigen Rubrik erläutert.  


Die einzelnen Melde- und Bewilligungspflichten

Pflichten der Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und der Selbständigerwerbenden

Spezifische Informationen über die Melde- und Bewilligungspflichten der Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und der Selbständigerwerbenden finden sich in den entsprechenden Rubriken. Für Selbständigerwerbende, welche zugleich Arbeitnehmende beschäftigen, ist auch die für die Arbeitgebenden bestimmte Rubrik von Bedeutung.


Das vereinfachte Abrechnungsverfahren

Anwendungsbereich - Vorteile - Anmeldung - Abrechnung

Mit Erlass des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit wurde ein Verfahren zur vereinfachten Abrechnung geringer Lohnvolumen eingeführt. Dieses Verfahren wird in der Rubrik «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» näher erläutert.


Nützliche Informationen und Hilfsmittel für private Arbeitgebende

Vorgehen Schritt für Schritt - Informationen zum Arbeitsvertragsrecht - Musterarbeitsvertrag - Excelvorlagen für Lohnbudget und Lohnabrechnung

Die Rubrik «Private Arbeitgeber» enthält verschiedene Hilfsmittel und Hilfestellungen für private Arbeitgebende zur Verminderung des administrativen Aufwands rund um den Abschluss und die Durchführung des Arbeitsvertrags. Zu erwähnen sind die Erläuterungen zu den zu tätigenden Schritten, die Informationen zum Arbeitsvertragsrecht, der Musterarbeitsvertrag sowie die Excelvorlagen für die Erstellung von Lohnbudgets und Lohnabrechnungen gegenüber dem Arbeitnehmer.


Wichtige Informationen für Arbeitnehmende

Ansprüche der Arbeitnehmenden in Bezug auf die Meldung von Arbeit

Unter der Rubrik "Weitere Informationen für Arbeitnehmende" finden Arbeitnehmende weitere wichtige Informationen zur Meldung von Arbeit und ihren Ansprüchen.


Letzte Änderung 28.11.2022

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