Private Arbeitgebende

Diese Rubrik enthält verschiedene Hilfsmittel und Hilfestellungen für private Arbeitgebende zur Verminderung des administrativen Aufwands rund um den Abschluss und die Durchführung des Arbeitsvertrags.

«Private Arbeitgebende»

Unter private Arbeitgebende werden hier Arbeitgebende verstanden, welche einen oder mehrere Arbeitnehmer in ihrem Privathaushalt beschäftigen. Als Arbeiten in Privathaushalten kommen etwa Haushalts-, Gartenarbeiten oder die Betreuung von Kindern in Betracht. Die Ausführungen gelten ausschliesslich für die Anstellung von Personen in unselbständiger Erwerbstätigkeit.

Letzte Änderung 17.02.2016

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