In dieser Rubrik wird erläutert, wie hoch die Beiträge für Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ausfallen, wenn eine volle Beitragspflicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers besteht.
Zur Erinnerung: Besondere Regelung für Jugendliche und Rentner
Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an die Fälle der Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern unter 18 Jahren und mit Rentnern, bei welchen Ausnahmen von der vollen Beitragspflicht bestehen. Die Behandlung dieser Fälle ist in der Rubrik «Vorgehen Schritt für Schritt, 2. Anmeldung bei der Ausgleichskasse» erläutert.