In dieser Rubrik wird erläutert, wie hoch die Beiträge für Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ausfallen, wenn eine volle Beitragspflicht des Arbeitgebenden und des Arbeitnehmenden besteht.
Zur Erinnerung: Besondere Regelung für Jugendliche und Personen, die das Referenzalter erreicht haben
Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an die Fälle der Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmenden unter 18 Jahren und mit Personen, die das Referenzalter, bei welchen Ausnahmen von der vollen Beitragspflicht bestehen. Die Behandlung dieser Fälle ist in der Rubrik «Vorgehen Schritt für Schritt, 2. Anmeldung bei der Ausgleichskasse» erläutert.