Fälle der Quellensteuerpflicht

Im Ausland wohnhafte Künstler, Sportler und Referenten

Quellensteuerpflicht für Einkünfte aus persönlicher Tätigkeit in der Schweiz

Selbständigerwerbende Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- oder Fernsehkünstler, Musiker und Artisten, sowie Sportler und Referenten, die in der Schweiz weder Wohnsitz noch Aufenthalt haben, sind quellensteuerpflichtig für Einkünfte aus ihrer in der Schweiz ausgeübten persönlichen Tätigkeit und für weitere damit verbundene Entschädigungen.

Quellensteuerpflicht für Einkünfte, die dem Organisator zufliessen

Quellensteuerpflichtig sind zudem Einkünfte und Entschädigungen, die nicht dem Künstler oder Referenten selbst, sondern einem Dritten zufliessen, der seine Tätigkeit organisiert.

Schuldner der steuerbaren Leistung: Der Organisator

Der Schuldner der steuerbaren Leistung ist der mit der Organisation der Darbietung in der Schweiz beauftragte Veranstalter.

Letzte Änderung 15.12.2022

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