MERCOSUR

Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay

Abgeschlossen, unterzeichnet am 16.09.2025

Die EFTA- und Mercosur-Staaten haben die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen am 2. Juli 2025 nach acht Jahren abgeschlossen und am 16. September 2025 unterzeichnet.

Das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) mit Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) hätte eine grosse wirtschaftliche Bedeutung für die Schweiz. Die Schweiz verfügt nur über einen begrenzten Binnenmarkt. Um Wachstum und somit Wohlstand garantieren zu können, ist Zugang zu anderen Märkten für unsere Unternehmen und damit für Schweizer Arbeitsplätze sehr wichtig. Mercosur ist mit seinen 270 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern bereits ein wichtiger Zielmarkt mit grossem Wachstumspotential für die Schweizer Exportwirtschaft. 2024 betrugen Schweizer Warenexporte in die Mercosur-Staaten mehr als 4 Milliarden Franken, importiert wurden Waren im Wert von 762 Millionen Franken (jeweils ohne Gold).

Mit dem Abkommen würden rund 96% der Schweizer Ausfuhren in die Mercosur-Staaten nach Ablauf der Zollabbaufristen vollständig zollbefreit. Angesichts der hohen Zölle der Mercosur-Staaten könnte ein Freihandelsabkommen beachtliche Zolleinsparungen von mehr als 155 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen. Das ist neben den Abkommen mit der EU und mit China das grösste Zolleinsparungspotential aller Schweizer Freihandelsabkommen und bewegt sich etwa in demselben Rahmen wie das Abkommen mit Indien.

Im Gegenzug gewährt die Schweiz Mercosur für sensible Produkte im Agrarbereich insgesamt 25 bilaterale Kontingente. Die meisten Kontingente sind klein (<2% des Gesamtkonsums) oder der Umfang der Konzessionen entspricht den momentanen Importen. Sie sind daher für die Schweizer Landwirtschaft verkraftbar. Die Bundesverwaltung war diesbezüglich in regelmässigem Kontakt mit Vertretern der Schweizer Landwirtschaft.
Neben Zollschranken würden durch das Abkommen unter anderem auch technische Handelshemmnisse abgebaut, der Marktzugang für schweizerische Dienstleistungserbringer erleichtert und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen generell gestärkt. So würde das Abkommen eine Schlechterstellung gegenüber der EU verhindern, welche 2024 ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten abgeschlossen hat.

Das Abkommen enthält auch ein umfassendes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie eine Zusatzvereinbarung mit zusätzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Wälder und der biologischen Vielfalt sowie zur nachhaltigen Landwirtschaft.

Nächste Schritte
•Der Bundesrat wird das Abkommen dem Parlament voraussichtlich 2026 zur Genehmigung vorlegen.

© Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Abschluss der Verhandlungen, 2. Juli 2025

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Letzte Änderung 15.10.2025

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