Wichtige Kooperations-Dossiers

Verknüpfung der Emissionshandelssysteme

Seit März 2011 verhandeln die Schweiz und die EU über die Verknüpfung ihrer CO2-Emissionshandelssysteme (EHS). Die Verknüpfung würde der Schweiz die Teilnahme am europäischen Binnenmarkt für Emissionsrechte ermöglichen. Dadurch könnten Schweizer EHS-Betriebe kostengünstige Reduktionspotenziale in einem grösseren Markt nutzen. Die grossen Schweizer Emittenten hätten dadurch die gleichen CO2-Kosten wie ihre europäischen Konkurrenten. Zudem würde die Teilnahme an einem grossen und liquiden Markt eine bessere Vorhersehbarkeit der Preisentwicklung mit sich bringen.


Europäische Satellitennavigationsprogramme Galileo und EGNOS (GNSS)

Am 18. Dezember 2013 haben die Schweiz und die EU das GNSS-Kooperationsabkommen unterzeichnet. Bis zum Inkrafttreten wird das Abkommen vorläufig angewendet. Die Schweiz sichert sich durch das Kooperationsabkommen Zugang zu allen Signalen und ist in die entsprechenden Gremien eingebunden. Im Gegenzug zu den gewährten Rechten beteiligt sich die Schweiz mit ungefähr 27 Millionen Euro an den jährlichen Kosten. Die mit den europäischen GNSS-Programmen verbundenen Marktchancen sind nachhaltig und gross. Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der europäischen GNSS-Programme und der von diesen generierten Signalen beinhalten ein enormes Potenzial für einen breiten Nutzerkreis.


Erweiterungsbeitrag

Mit dem Erweiterungsbeitrag beteiligt sich die Schweiz seit 2007 an Projekten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU. Das SECO konzentriert sich auf die Unterstützung eines nachhaltigen wirtschaftlichen Wachstums und auf den Umweltschutz. Konkret beteiligt sich das SECO an Umwelt- und Infrastrukturprojekten sowie an der Förderung der Entwicklung des Privatsektors (KMUs). Wichtige Grundsätze der Zusammenarbeit sind die gute Regierungsführung und die Mobilisierung von privaten Ressourcen (Kapital und Know-how). Der Erweiterungsbeitrag festigt die Beziehungen zur EU, schafft Chancen für die Schweizer Wirtschaft, reduziert die Sicherheitsrisiken, trägt zum Umweltschutz bei, fördert Partnerschaften zwischen Unternehmen sowie Organisationen und stärkt die Forschungszusammenarbeit.  


Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich

Angesichts der starken Verflechtung der Volkswirtschaften der Schweiz und der EU nehmen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, die beide Gerichtsbarkeit betreffen, zu. Die Wettbewerbsbehörden stossen beim Vollzug der Wettbewerbsgesetzgebung in diesen Fällen allerdings auf Schwierigkeiten, da ihr Handlungsspielraum juristisch grundsätzlich auf das nationale Hoheitsgebiet beschränkt ist. Auf internationaler Ebene ist heute weitgehend anerkannt, dass eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden zu einem besseren Schutz des Wettbewerbs beiträgt. Mit dem am 17. Mai 2013 zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts soll die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der beiden Vertragsparteien gestärkt werden. Dank der Möglichkeit, Informationen zu grenzüberschreitenden Fällen auszutauschen und die Verfahren zu koordinieren, verbessert das Abkommen, welches am 1. Dezember 2014 in Kraft getreten ist, die Umsetzung der Wettbewerbsgesetzgebung.  


Letzte Änderung 09.01.2017

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