Wichtige Marktzutritts-Dossiers
Freihandelsabkommen
Das Freihandelsabkommen (FHA) von 1972 bildet die Grundlage für den zollfreien Handel mit Industrieprodukten zwischen der Schweiz und der EU. Die Zollfreiheit gilt für Industriegüter, die gemäss dem Protokoll Nr. 3 des FHA Ursprung im Gebiet einer Vertragspartei haben. Weiter regelt das Protokoll Nr. 2 des FHA den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Das FHA ist für die Handelsbeziehungen der Schweiz mit der EU, ihrem wichtigsten Wirtschaftspartner, von zentraler Bedeutung.
Freihandelsabkommen 1972
Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen
Im Rahmen des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement; MRA) wurden seit dessen Inkrafttreten im Jahr 2002 technische Handelshemmnisse für zahlreiche Industriebereiche abgebaut. Die gegenseitige Anerkennung basiert auf gleichwertigen Produktvorschriften. Durch den Wegfall der doppelten Konformitätsbewertung wird ein bedeutendes Handelshemmnis beseitigt. Die Unternehmen profitieren (in den vom Abkommen abgedeckten Produktbereichen) von Kosteneinsparungen und gewinnen bei der europaweiten Vermarktung neuer Produkte Zeit.
Öffentliches Beschaffungswesen
Mit dem Abkommen über gewisse Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesen (BAöB) von 1999 wird der Anwendungsbereich des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) von 1994 im bilateralen Verhältnis Schweiz-EU auf Bereiche ausgedehnt, die im GPA nicht abgedeckt sind. Im Rahmen des BAöB gelten die Regeln des GPA im bilateralen Verhältnis Schweiz-EU zusätzlich für die Beschaffungen der Bezirke und der Gemeinden, für Beschaffungen öffentlicher und privater Auftraggeber im Schienenverkehr und in der Gas- und Wärmeversorgung sowie für Beschaffungen privater Unternehmen, die auf der Grundlage von ausschliesslichen Rechten in den Sektoren Trinkwasser- und Stromversorgung, städtischer Verkehr, Flughäfen sowie Fluss- und Seeschifffahrt Aufgaben im Dienste der Öffentlichkeit wahrnehmen. Den schweizerischen Anbietern erschliesst das BAöB den Zugang zu einem Milliardenmarkt.
Personenfreizügigkeit
Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) von 1999 und dessen Protokolle vereinfachen die Lebens- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz und für Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der EU. Ergänzt wird die Freizügigkeit für Arbeitskräfte durch die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen und die Koordination der Sozialversicherungssysteme. Die gleichen Regelungen gelten zwischen der Schweiz und den EFTA-Staaten. Das FZA erleichtert es den Schweizer Unternehmen, Fachkräfte im EU/EFTA-Raum zu rekrutieren. Damit trägt es massgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz und zum Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum in der Schweiz bei.
Staatssekretariat für Migration (SEM)
Portal der Bundesverwaltung zur Personenfreizügigkeit
Flankierende Massnahmen
Um Erwerbstätige vor missbräuchlichen Unterschreitungen der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen, wurden mit der Personenfreizügigkeit flankierende Massnahmen für den Arbeitsmarkt eingeführt.
Landwirtschaftsabkommen
Das Abkommen von 1999 über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erleichtert den Handel mit Agrarprodukten zwischen der Schweiz und der EU. Das Abkommen sieht Zollvergünstigungen für ausgewählte Agrarbasisprodukte sowie einen Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse im Landwirtschafts- und Veterinärbereich vor. Seit 2011 besteht zudem ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP) und der geschützten geografischen Angaben (GGA/IGP) für Agrarprodukte und Lebensmittel. Die EU ist auch für Landwirtschaftsprodukte der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Durch das Abkommen werden neue Exportchancen für Schweizer Agrarerzeugnisse geschaffen. Seit Inkrafttreten des Abkommens konnte ein kontinuierliches Exportwachstum festgestellt werden, namentlich beim Käse.
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Verhandlungen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit
Mit Verhandlungen in diesem Bereich werden eine stärkere Vernetzung der ernährungswirtschaftlichen Wertschöpfungskette sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen Lebensmittel- und Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit angestrebt. Mit einer stärkeren Vernetzung der Agrarmärkte der Schweiz und der EU können der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft neue Exportmöglichkeiten eröffnet, die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche kann erhöht und langfristig können Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in den vor- und nachgelagerten Sektoren in der Schweiz gesichert werden.
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Elektrizitätsverhandlungen
Seit 2007 verhandelt die Schweiz mit der EU über ein Abkommen für den Zugang zum europäischen Binnenmarkt für elektrischen Strom, was eine stärkere Diversifikation der Elektrizitätsversorgung ermöglichen soll. Dies reduziert das Risiko von Lieferengpässen und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten. Der grenzüberschreitende Elektrizitätshandel ermöglicht zudem eine kosteneffiziente Stromversorgung, was sich positiv auf die Endkundenpreise auswirkt.
Bundesamt für Energie BFE