Wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I

Für den Zugang zum EU-Binnenmarkt sind für Schweizer Firmen das Freihandelsabkommen von 1972 sowie die bilateralen Abkommen vom 21. Juni 1999 (Bilaterale I) von besonderer Bedeutung. Die Abkommen der Bilateralen I waren Teil der Reformmassnahmen zur Überwindung der Wachstumsschwäche der 1990er-Jahre und trugen in der Folge wesentlich zum guten wirtschaftlichen Abschneiden der Schweiz in den letzten Jahren bei. Die durch die Abkommen ermöglichte Verbesserung des Zugangs zum EU-Binnenmarkt ist für die Exportwirtschaft sowie deren Zulieferer sehr wichtig und die einzelnen sektorspezifischen Abkommen führten in verschiedenen Exportbranchen zu einer grösseren Nachfrage nach Schweizer Produkten. Die Verfügbarkeit von Fachkräften dank des Freizügigkeitsabkommens (FZA) erlaubte es der Schweizer Wirtschaft, die zusätzliche Exportnachfrage umfassend zu nutzen. Ferner können durch die engere Forschungszusammenarbeit mit der EU die Forschungsausgaben in der Schweiz effizienter eingesetzt werden.

Die Bilateralen I umfassen sieben Abkommen. Das FZA ermöglicht Staatsangehörigen beider Vertragsparteien ihren Arbeits- und Aufenthaltsort in der EU und in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen frei zu wählen. Die weiteren Marktzugangsabkommen regeln den sektoriellen Zugang für Güter und Dienstleistungen zu den Märkten der EU und der Schweiz. Dazu gehören das Abkommen über die technischen Handelshemmnisse, das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das Landverkehrsabkommen, das Luftverkehrsabkommen und das Landwirtschaftsabkommen. Das Forschungsabkommen schliesslich legte die Grundlage für die Teilnahme der Schweiz an den Forschungsrahmenprogrammen der EU – den weltweit grössten Forschungsförderprogrammen hinsichtlich Finanzvolumen und thematischer Abdeckung.

Letzte Änderung 18.07.2023

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