Massnahmen gegenüber Côte d'Ivoire

Aufgrund der UNO-Sicherheitsratsresolution 2283 (2016) vom 28. April 2016 hat der Bundesrat die Verordnung über Massnahmen gegenüber Côte d’Ivoire aufgehoben. Die Massnahmen umfassten ein Teilembargo für Rüstungsgüter, sowie Finanz- und Reisesanktionen. Die Aufhebung der Verordnung tritt am 25. Mai 2016 um 18.00 in Kraft.

Als Reaktion auf einen missglückten Putschversuch gegen die Regierung von Laurent Gbagbo vom 19. September 2002 und den darauffolgenden Ausbruch des Bürgerkrieges,  erliess der Bundesrat am 19. Januar 2005 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Côte d’Ivoire. Damit setzte er die Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats um. Die Verordnung und deren Anhang wurden aufgrund der politischen Entwicklungen mehrmals angepasst. So wurden Ende 2014 die Massnahmen betreffend den Handel von Rohdiamanten aus Côte d’Ivoire aufgehoben. Seither sah die Verordnung lediglich noch ein Teilembargo für Rüstungsgüter sowie Reiseverbote und die Sperrung von Geldern vor.

Die politische Entspannung  und der ordnungsgemässe Ablauf der Präsidentschaftswahl vom 25. Oktober 2015 haben den UNO-Sicherheitsrat dazu bewogen, die verbleibenden Sanktionen gegen Côte d’Ivoire mit der Resolution 2283 (2016) aufzuheben. Auf dieser Grundlage beschloss der Bundesrat die Aufhebung der Verordnung per 25. Mai 2016.


Verordnung

Letzte Änderung 20.03.2019

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