Massnahmen betreffend Haiti

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 Zwangsmassnahmen im Zusammenhang mit der andauernden Krise und der anhaltenden und destabilisierenden Kriminalität durch bewaffnete Banden in Haiti erlassen. Damit setzt der Bundesrat die vom UNO-Sicherheitsrat in der Resolution 2653 (2022) beschlossenen Sanktionen in schweizerisches Recht sowie die darüber hinausgehenden Massnahmen der Europäischen Union vom 28. Juli 2023 um.

Diese Massnahmen wurden als Reaktion auf die Destabilisierung und die Gewalt in Haiti erlassen.


Die Verordnung vom 16. Dezember 2022 über Massnahmen betreffend Haiti (SR 946.231.139.4) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

Die Massnahmen umfassen:

Gütersanktionen

  • Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material  

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen

Letzte Änderung 28.01.2026

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