Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen, welche die Hamas oder den Palästinensischen Islamischen Dschihad unterstützen

Der Bundesrat hat am 10. April 2024 Zwangsmassnahmen beschlossen gegenüber Personen und Organisationen, welche die Hamas oder den Palästinensischen Islamischen Dschihad (PIJ) unterstützen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit hat sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen angeschlossen, welche die Europäische Union am 19. Januar 2024 verhängt hatte.

Die Massnahmen wurden erlassen als Reaktion auf die Gewalttaten der Hamas und des PIJ, die schwere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen darstellen.

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen

Informationen Änderung PDF Änderung XML Konsolidierte Version
Änderung vom 08.07.2024 mit Inkrafttreten am 09.07.2023 um 18.00 Uhr Hamas/PIJ Delta 2024-07-08 (PDF, 170 kB, 09.07.2024) Hamas/PIJ Delta 2024-07-08 (XML, 15 kB, 09.07.2024) Hamas/PIJ 2024-07-09 (PDF, 177 kB, 09.07.2024)
Änderung vom 10.04.2024 mit Inkrafttreten am 10.04.2023 um 18.00 Uhr   Hamas/PIJ Delta 2024-04-10 (XML, 14 kB, 10.04.2024) Hamas/PIJ 2024-04-10 (PDF, 177 kB, 10.04.2024)

Letzte Änderung 16.07.2024

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