Der Bundesrat hat am 10. April 2024 Zwangsmassnahmen beschlossen gegenüber Personen und Organisationen, welche die Hamas oder den Palästinensischen Islamischen Dschihad (PIJ) unterstützen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit hat sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen angeschlossen, welche die Europäische Union am 19. Januar 2024 verhängt hatte.
Die Massnahmen wurden erlassen als Reaktion auf die Gewalttaten der Hamas und des PIJ, die schwere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen darstellen.