Der Bundesrat hat am 21. März 2025 die Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Gruppen, die mit den Taliban in Verbindung stehen, erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolutionen 1988 (2011), 2255 (2015) und 2615 (2021) des UNO-Sicherheitsrates um. Zuvor setzte der Bundesrat diese Resolutionen mit der Verordnung vom 2. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban um.
Die Massnahmen betreffen Personen und Gruppen, die mit den Taliban in Verbindung stehen und die eine Bedrohung für den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Afghanistan darstellen.