E-Government

KMU Politik E-Economy / E-Government

Ein wichtiger Beitrag zum Abbau von Bürokratie wird durch vereinfachte elektronische Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren geleistet. Von Seiten der Wirtschaft ist die Nachfrage nach elektronischen Behördenleistungen besonders gross. Dabei liegt das Augenmerk nicht bloss auf der Digitalisierung der Prozesse, sondern auf deren Vereinfachung und stärkerer Kundenorientierung. Für den Bundesrat ist deshalb E-Government ein wichtiger Pfeiler der Wachstumspolitik.

E-Government hat zum Ziel, die Verwaltungstätigkeit mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnik so bürgernah und so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Was bisher auf dem Papierweg von einer Amtsstelle zur anderen und schliesslich zum Kunden getragen wurde, soll elektronisch abgewickelt und übermittelt werden.

Die Strategie Digitale Verwaltung Schweiz 2024 – 2027 unterstreicht die Bedeutung des Dienstleistungs- und Prozessverständnisses. Die Daten sollen vom Kunden direkt in die erforderlichen Amtsstellen und schliesslich bis ins Archiv fliessen können - ohne Medienbruch. Voraussetzung dafür sind gemeinsame Standards für einen strukturierten und sicheren Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten.

Das Ressort KMU-Politik des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) treibt die Ausbreitung von elektronischen Behördenleistungen für kleine- und mittlere Unternehmen voran.

Der Bundesrat will im Rahmen der Standortförderbotschaft 2024-2027 den Fokus noch stärker auf die Schweizer KMU und die Regionen legen. Zudem sollen die Themen «nachhaltige Entwicklung» und «Digitalisierung» aufgewertet werden.

Mit der Schaffung des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG) will der Gesetzgeber Unternehmen administrativ entlasten. Einen wesentlichen Beitrag leistet hier die zentrale elektronische Plattform EasyGov.swiss als Online-Schalter für Unternehmen. Ziel des Gesetzes ist es, die Regulierungskosten der Unternehmen zu senken und die Digitalisierung von Behördenleistungen zu fördern. Der Bundesrat setzt das Unternehmensentlastungsgesetz gestaffelt in Kraft. Dies hat er am 15. März 2024 beschlossen.

Letzte Änderung 16.05.2024

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