Die Projektförderung ist die wichtigste Aufgabe der NRP. Damit werden die Innovationskraft, die Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit in ländlichen Räumen, Berggebieten und Grenzregionen direkt gestärkt. Im Rahmen der Projektförderung werden nichtrückzahlbare Finanzbeiträge (à-fonds-perdu) und rückzahlbare, zinslose oder zinsgünstige Darlehen an innovative Projekte gewährt.
NRP-Förderkriterien
Mit der NRP können innovative und exportorientierte Projekte in den Hauptbereichen Industrie und Tourismus, aber auch in der Agrar- und Waldwirtschaft, der Energie-, der Bildungs- und der Gesundheitswirtschaft unterstützt werden. Es werden nur Projekte mitfinanziert, die Wertschöpfung in der Region erzeugen, und überbetrieblich oder vorwettbewerblich sind.
Die NRP kann die Regionen auch bei der Erarbeitung von regionalen Entwicklungsstrategien und Umsetzungsprogrammen unterstützen. Diese ermöglichen es, Potenziale (Wirtschaft, Natur, Kultur, Gesellschaft) zu identifizieren, sie mit bestehenden Rahmenbedingungen abzugleichen, Zukunftsvorstellungen zu entwickeln und Projekte anzustossen, die die Region wirtschaftlich weiterbringen
A-Fonds-perdu-Beiträge
A-Fonds-perdu-Beiträge können gewährt werden an die Vorbereitung, die Durchführung und die Evaluation von Initiativen, Programmen und Projekten, die:
- das unternehmerische Denken und Handeln in einer Region fördern
- die Innovationsfähigkeit in einer Region stärken
- regionale Potenziale ausschöpfen und Wertschöpfungssysteme aufbauen oder verbessern
- die Zusammenarbeit unter öffentlichen und privaten Institutionen, unter Regionen und mit den Agglomerationen fördern
A-Fonds-perdu-Beiträge werden nur gewährt, wenn:
- die Initiativen, Programme und Projekte für die betroffene Region Innovationscharakter haben
- der Nutzen der geförderten Initiativen, Programme und Projekte zum grössten Teil in Regionen anfällt, die mehrheitlich spezifische Entwicklungsprobleme und Entwicklungsmöglichkeiten des Berggebietes und des weiteren ländlichen Raumes aufweisen
Darlehen
Die NRP kann zinsgünstige oder zinslose Darlehen für wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen gewähren. Diese haben oft eine Schlüsselfunktion für die Regionen. Finanziert werden z.B. Bergbahnen, Seminar-, Sport- oder Wellnessanlagen, Arealerschliessungen oder Technoparks. Die NRP konzentriert sich auf Projekte und Infrastruktur, die regionale Entwicklungspotenziale nutzen und Nutzer von ausserhalb der Region anziehen.
Umsetzung
Die NRP ist eine Verbundaufgabe: Der Bund definiert in Zusammenarbeit mit den Kantonen für jeweils acht Jahre die Hauptstossrichtungen der NRP. Auf dieser Grundlage bestimmen die Kantone konkrete Förderinhalte und Schwerpunkte, die sich an ihren jeweiligen Wirtschaftsstrukturen und regionalen Eigenheiten sowie den wirtschaftspolitischen Strategien orientieren. Diese Umsetzungsprogramme können kantonal oder überkantonal ausgerichtet sein; massgebend sind die wirtschaftlichen Verflechtungen, welche sich in «funktionalen Räumen» entwickeln. Auf Basis der Umsetzungsprogramme schliessen Bund und Kanton(e) Programmvereinbarungen ab, in welchen sie sich über Ziele und Mitfinanzierung durch den Bund einigen.
Die Kantone sind für die Umsetzung der vereinbarten Programme verantwortlich. Sie beurteilen die Projektanträge und entscheiden über die Förderungswürdigkeit eines Projektes. Sie bestimmen im Rahmen des geltenden Programmes somit über den Einsatz der Bundesmittel. Dabei gilt das Äquivalenz-Prinzip: Der Kanton investiert aus eigenen Mitteln einen (mindestens) gleichwertigen Betrag wie der Bund
Neben regionalen, kantonalen und kantonsübergreifenden Projekten fördern die Kantone auch grenzübergreifende Projekte (Interreg-Programme).
Die Projektdatenbank (regiosuisse) gibt einen Überblick über die von der NRP und Interreg geförderten Projekte.
Die NRP ist ein Bundesförderinstrument von vielen. Das Finanzhilfetool von regiosuisse hilft interessierten Firmen und Organisationen, die richtige Finanzierung für ihr Projekt zu finden.
Letzte Änderung 21.12.2022