Die Schweizer Berggebiete stehen unter Druck: Der wirtschaftliche Strukturwandel sowie die demographischen und klimatischen Veränderungen stellen den Alpenraum und den Jurabogen vor besondere Herausforderungen. Die NRP unterstützt die Berggebiete 2020–2023 zusätzlich mit Pilotmassnahmen.
Die Sorge, ob es für die Einwohnerinnen und Einwohner der Berggebiete auch künftig noch ausreichende Lebens- und Arbeitsperspektiven gibt, wächst. Gleichzeitig besteht ein breiter politischer und gesellschaftlicher Konsens darüber, dass die Berggebiete über gute Lebens- und Arbeitsperspektiven verfügen sollen. Die NRP will dort zusätzliche Impulse setzen, wo die bisherigen Instrumente noch zu wenig Wirkung entfalten. Deshalb wurden die «NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete» entwickelt, die die Kantone sowie Akteurinnen und Akteure in der Periode 2020–2023 für die gezielte Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den Berggebieten einsetzen können. Diese Massnahmen werden im bestehenden gesetzlichen und budgetären Rahmen der NRP umgesetzt. Sie sind Teil der Antwort des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) auf einen politischen Vorstoss von Alt-Nationalrat Heinz Brand.
Ziele der NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete (2020–2023)
1. Mit konkreten Projekten, die im Rahmen der bestehenden NRP-Kriterien nicht mitfinanziert werden könnten, in peripheren Berggebieten wirtschaftliche Entwicklungsimpulse für die Zukunft setzen.
2. Private und öffentliche Akteurinnen und Akteure mobilisieren und dabei unterstützen, in den Berggebieten zukunftsorientierte Chancen zu nutzen, die den Einwohnerinnen und Einwohnern langfristige Perspektiven eröffnen. Dabei können und sollen gezielt auch Akteurinnen und Akteure mobilisiert werden, die bisher die NRP nicht zur Finanzierung ihrer Projekte nutzten.
3. Die Wirkung dieser Massnahmen testen und Erfahrungen sammeln, um die NRP so weiter zu entwickeln, dass sie noch besser auf die besonderen Herausforderungen der Berggebiete eingehen kann.
Förderung von regionalen Projekten
Die Kantone unterstützen konkrete Projekte in den Berggebieten. Dafür stehen ihnen folgende neuen Massnahmen zur Verfügung:
Flexiblere Förderkriterien
Bestehende NRP-Förderkriterien werden experimentell flexibler gehandhabt. Damit können Projekte mit direkter und/oder indirekter regionalwirtschaftlicher Wirkung realisiert werden, deren Unterstützung über die NRP bisher nicht möglich war. Beispielsweise können kleine Infrastrukturprojekte mit à-fonds-perdu-Beiträge unterstützt werden. Unternehmerinnen und Unternehmer können einzelbetrieblich Projekte einreichen, wenn sie aufzeigen können, dass die Wirkung über den Einzelbetrieb hinausgeht.
Unterstützung von Projektträgerinnen und Projektträgern bei der Projektvorbereitung
Projektträgerinnen und Projektträgern erhalten gezielte und schnell verfügbare Unterstützung für die Konkretisierung ihrer Ideen, so dass sie zu umsetzbaren Projekten werden. Dafür können die Kantone z.B. durch ihre Regionalmanagements zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stellen und für die Projektentwicklung nötige Vorleistungen finanzieren.
«Reallabors» für unkonventionelle Ideen
Bund und Kantone zeigen Risikobereitschaft und geben damit unkonventionellen Ideen eine Chance. Damit können neue Ansätze für die wirtschaftliche Entwicklung in einem kontrollierten Rahmen getestet werden.
Das Ziel der Pilotmassnahmen ist es, vor allem diejenigen Gebiete zu unterstützen, in denen die herkömmlichen NRP-Massnahmen zu wenig greifen. Es werden daher nur Projekte unterstützt, die überzeugend aufzeigen können, dass ihre Wirkung mehrheitlich in den teilnahmeberechtigten Gebieten anfällt.
Dokumente
Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 15.3228 Brand vom 19. März 2015
Letzte Änderung 19.12.2022