Recovery Programm

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Der Bundesrat hat am 1. September 2021 ein Recovery Programm für den Schweizer Tourismus verabschiedet. Damit soll die Erholung des Tourismus nach der Covid-19-Pandemie vorangetrieben werden. Das Programm ist insbesondere darauf ausgerichtet, die Nachfrage wiederzubeleben und die Innovationsfähigkeit zu erhalten. Die Tourismusbranche ist besonders stark von der Covid-19-Pandemie betroffen. Dies trifft insbesondere auf den Städte- und Geschäftstourismus sowie auf stark international ausgerichtete Destinationen zu. Mit dem Recovery Programm für den Schweizer Tourismus sollen die drei bewährten tourismuspolitischen Förderinstrumente Schweiz Tourismus, Innotour und Neue Regionalpolitik verstärkt eingesetzt werden. Thematisch legt das Programm einen Fokus auf den Städte- und Geschäftstourismus sowie auf die Nachhaltigkeit. Es soll die touristische Erholung gezielt begleiten und unterstützen, damit der Schweizer Tourismus insgesamt gestärkt aus der Krise hervorgeht.

Im Recovery Programm sind konkret drei Massnahmen vorgesehen:

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Die erste Massnahme besteht aus Zusatzmitteln in der Höhe von 30 Millionen Franken für die Nachfrageförderung über Schweiz Tourismus für die Jahre 2022 und 2023. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen in erster Linie ausländische Gäste zurückgewonnen, die nachhaltige Tourismusentwicklung gestärkt, der Städte- und Geschäftstourismus wiederbelebt und die Tourismuspartner entlastet werden. Die Zusatzmittel werden zur Hälfte für Marketingaktivitäten von ST eingesetzt und zur Hälfte für die finanzielle Entlastung der Tourismuspartner von ST.


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Bei der zweiten Massnahme soll der Bundesanteil bei Innotour-Projekten für den Zeitraum 2023 bis 2026 von maximal 50 Prozent auf neu maximal 70 Prozent erhöht werden, wodurch die Innovationskosten im Tourismussektor sinken werden. Damit soll der Tourismussektor trotz länger anhaltender Krise in der Lage sein, Innovationen und Produktentwicklungen umzusetzen und neu zu initiieren sowie Kooperationen einzugehen. Die Umsetzung der Massnahme bedingt eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen sowie zusätzliche Mittel in der Höhe von 20 Millionen Franken. Mehr Informationen dazu auf unserer Internetseite.


Als dritte Massnahme wird der Projektförderung über die Neue Regionalpolitik für die Periode 2020-2023 zusätzliche Mittel von 10 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Damit soll der Projektförderung zusätzlich Schub verliehen werden.

Letzte Änderung 08.05.2023

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