Beschwerde wegen unerbetener Werbeanrufe

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir haben Ihre Meldung wegen unerbetener Werbeanrufen erhalten und werden die von Ihnen angegebene/n Telefonnummer/n bei uns aufnehmen.

Gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind strafbar:

  •  Werbeanrufe auf Telefonnummern, die im Telefonverzeichnis mit Sterneintrag vermerkt sind, sowie auch
  •  Werbeanrufe auf Telefonnummern, die nicht im Telefonverzeichnis vermerkt sind.

Werbeanrufe auf Rufnummern, die im Telefonverzeichnis ohne Sterneintrag vermerkt sind, sind grundsätzlich zulässig.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kann Zivilklage oder Strafantrag gegen Personen oder Firmen in der Schweiz einreichen, die das Bundesgesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) missachten. Unser Klagerecht ist auf Fälle beschränkt, bei denen Kollektivinteressen verletzt oder gefährdet werden. Wenn wir eine grössere Anzahl von Beschwerden gegen den gleichen Anrufer erhalten, respektive wenn die wirtschaftlichen Interessen mehrerer Personen betroffen sind, ergreifen wir die uns notwendig erscheinenden Massnahmen.

Das SECO hat indessen keine Kompetenzen, Schadenersatz- oder Wiedergutmachungsansprüche geltend zu machen, weder für sich noch für die Opfer von unlauteren Geschäftspraktiken.

Wir bitten Sie, allfällige Beweismittel (Korrespondenz, Rechnungen, etc.) an die nachfolgende E-Mail-Adresse zu senden: fair-business@seco.admin.ch

Mit freundlichen Grüssen

 

 

Letzte Änderung 29.12.2020

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden/Unlauterer_Wettbewerb/Beschwerde_melden/Antwort_beschwerdeformular.html