Video: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien Volksabstimmung vom 7. März 2021
Medienkonferenz - 07.12.2020
Bundesrat Guy Parmelin und Botschafter Markus Schlagenhof zur Abstimmung über das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien.
TV-Statement
Ansprache von Bundesrat Ueli Maurer
Worum geht es?
Die Schweiz hat – zusammen mit den anderen EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen – im Dezember 2018 ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien unterzeichnet.
Das Abkommen wird die Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Indonesien stärken. Die Zollkonzessionen sind so ausgestaltet, dass alle wichtigen Schweizer Exportbranchen vom Abkommen profitieren können – sowohl die Industrie als auch die Hersteller landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Im Gegenzug wird die Schweiz Indonesien zollfreien Zugang für industrielle Produkte gewähren. Die im Agrarsektor gewährten Zollkonzessionen entsprechen im Wesentlichen denjenigen in anderen ähnlichen Abkommen und gefährden die Schweizer Landwirtschaft nicht.
Die Schweiz gewährt Indonesien in einem beschränkten Umfang auch Konzessionen für Palmöl. Diese sind an Bedingungen geknüpft, die klare Anforderungen an eine nachhaltige Produktion von Palmöl stellen. Kann der Importeur nicht nachweisen, dass diese Bedingungen erfüllt sind, wird der Zollrabatt unter dem Abkommen nicht gewährt. Die Schweiz trägt damit zu den globalen Bemühungen für eine nachhaltigere Palmölproduktion bei.
Das Parlament hat dem Abkommen in der Wintersession 2019 zugestimmt. Gegen die Genehmigung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien wurde das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 7. März 2021 statt.
Die Haltung von Bundesrat und Parlament
Für Bundesrat und Parlament ist klar: Das Abkommen mit Indonesien bietet der Schweizer Wirtschaft eine grosse Chance in einem wichtigen Wachstumsmarkt. Es verbessert den Marktzugang und verhindert eine Benachteiligung unserer Unternehmen. Auch im Bereich Nachhaltigkeit bietet das Abkommen Chancen und Verbesserungen im Vergleich zur jetzigen Situation. Es legt Regeln für einen Handel fest, der für Mensch und Umwelt verträglich ist. Dies gilt insbesondere auch für Palmöl, das nur unter Einhaltung strikter Nachhaltigkeitskriterien vom Abkommen profitieren kann. Bundesrat und Parlament empfehlen deshalb ein Ja zu diesem Abkommen.
Die Schweiz produziert qualitativ hochwertige Nischenprodukte und exportiert sie in die ganze Welt. Schweizer Unternehmen jeder Grösse sind deshalb auf den verlässlichen Zugang zu ausländischen Märkten angewiesen. Das Abkommen mit Indonesien reiht sich in die aktive Freihandelspolitik der Schweiz mit bereits über 30 Abkommen mit mehr als 40 Ländern ausserhalb der EU und EFTA ein.
Indonesien ist das bevölkerungsmässig viertgrösste Land der Welt mit einer wachsenden Mittelschicht. Der Handel mit Indonesien wird heute von hohen Zöllen und anderen Handelsbarrieren behindert und hat – auch im Vergleich zum Handel der Schweiz mit anderen Ländern in der Region – grosses Wachstumspotenzial. Das Abkommen verbessert den Zugang zu diesem wichtigen Markt. Es eliminiert die Zölle auf 98 Prozent der Schweizer Exporte und schafft Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen. Es verhindert zudem eine potentielle Diskriminierung gegenüber Unternehmen aus der EU, die ebenfalls mit Indonesien über ein Abkommen verhandelt.
Die meisten indonesischen Agrarprodukte – zum Beispiel tropische Früchte – ergänzen das hiesige Angebot und sind keine Konkurrenz für Schweizer Produkte. Zudem sind die Konzessionen im Agrarbereich so ausgestaltet, dass sie die Schweizer Landwirtschaft nicht gefährden. Das gilt auch für die Konzessionen für Palmöl (vgl. separates Argument). Das Abkommen schafft zudem neue Absatzmöglichkeiten in Indonesien für Schweizer Agrarprodukte wie Schokolade, Käse und andere Milchprodukte.
In einem umfassenden Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung legen Indonesien und die Schweiz fest, dass Handel nicht auf Kosten von Mensch und Umwelt gehen soll. Sie bekennen sich zu den Menschenrechten, zu den Rechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und von besonders schutzbedürftigen Gruppen sowie zum Umweltschutz. Ein besonderes Gewicht wird auf den Schutz von Wäldern und auf eine nachhaltige Palmölproduktion gelegt. Konkret verpflichten sich die Vertragsparteien, die Vorschriften zum Schutz der Urwälder und anderer Ökosysteme wirksam umzusetzen.
Dazu gehören folgende Auflagen:
keine Abholzung des Regenwalds,
keine Entwässerung der Torfmoore und
keine Brandrodungen sowie
die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Rechten der indigenen Bevölkerung.
Das Abkommen trägt den berechtigen Bedenken zu den sozial- und umweltpolitischen Auswirkungen der Palmölproduktion in den Herkunftsländern Rechnung. Es sorgt auch dafür, dass die Gesamtimporte von Palmöl in die Schweiz nicht zunehmen und dass die heimische Produktion von Raps- und Sonnenblumenöl nicht gefährdet wird.
Konkret sind die Konzessionen für indonesisches Palmöl unter dem Abkommen wie folgt ausgestaltet:
Die Zölle auf indonesisches Palmöl werden nicht abgeschafft, sondern nur wenig gesenkt (rund 20-40 Prozent).
Diese Zollrabatte gelten nur für eine beschränkte Menge (maximal 12'500 Tonnen pro Jahr).
Die Zollrabatte werden nur für nachweislich nachhaltig produziertes Palmöl gewährt.
Eine wirksame Umsetzung wird sicherstellen, dass Palmöl nur dann zum tieferen Zollansatz importiert werden kann, wenn es nachhaltig produziert worden ist und die strengen Umwelt- und Sozialkriterien erfüllt sind. Können die Importeure den Nachweis dafür nicht erbringen, wird der Zollrabatt nicht gewährt. Der Bundesrat konkretisiert dieses Nachweisverfahren in einer Verordnung, die zusammen mit dem Abkommen in Kraft treten wird.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu dieser Verordnung am 18. Dezember 2020 eröffnet.
Indonesien ist für die Schweiz seit Langem ein Schwerpunktland in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern ist auch Gegenstand des Abkommens. Ziel ist die Förderung eines langfristigen Wachstums, das der gesamten Bevölkerung zugutekommt und die natürlichen Ressourcen des Landes schützt. In der Landwirtschaft und im Palmölsektor unterstützt die Schweiz verschiedene Projekte zum Aufbau einer ressourcenschonenden Produktion, insbesondere zur Unterstützung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern. Diese Projekte sollen dazu beitragen, dass auch indonesische Kleinunternehmen das Potenzial des Abkommens auf nachhaltige Art und Weise ausschöpfen können.
Wird das Abkommen abgelehnt, entgeht Schweizer Unternehmen eine grosse Chance für einen besseren Zugang zum Wachstumsmarkt Indonesien.
Eine Ablehnung wäre aber auch eine verpasste Chance zur Förderung einer nachhaltigeren Palmölproduktion. Die Verknüpfung von Konzessionen unter einem Abkommen mit Nachhaltigkeitskriterien ist eine Premiere für die Schweiz. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag mit Signalwirkung zu den globalen Bemühungen für eine nachhaltigere Palmölproduktion. Und wir schaffen konkrete Anreize für eine nachhaltige Produktion von Palmöl in Indonesien. Ein Nein würde Indonesien signalisieren, dass solche Bemühungen für mehr Nachhaltigkeit nicht gewürdigt werden.