- Das Abkommen verbessert die Rechtssicherheit und Planbarkeit in den Wirtschaftsbeziehungen zur aufstrebenden Volkswirtschaft Indonesien und schafft neue Absatzchancen für Schweizer Unternehmen.
- Im Bereich ihrer Hauptinteressen im Warenverkehr kann die Schweiz die bestehende Diskriminierung gegenüber anderen Staaten, die bereits über Handelsabkommen mit Indonesien verfügen – z. B. Japan, Australien – eliminieren. Gegenüber Konkurrenten aus Volkswirtschaften, die kein Freihandelsabkommen mit Indonesien abgeschlossen haben, erhalten Schweizer Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, da die indonesischen Zölle verhältnismässig hoch sind.
- Die Europäische Union und Indonesien verhandeln derzeit auch über ein Abkommen. Den Schweizer Exporteuren würde daher eine Diskriminierung gegenüber ihren Hauptkonkurrenten in der EU drohen.
- Für 98% der heutigen Exporte der Schweiz nach Indonesien werden nach Ablauf der Zollabbaufristen sämtliche Zölle wegfallen[1]. Somit werden alle wichtigen Schweizer Exporteure vom Abkommen profitieren können – sowohl die Industrie als auch die Hersteller von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
- Nach Ablauf der Zollabbaufristen können Schweizer Unternehmen basierend auf dem heutigen Handel jährlich rund 25 Millionen Franken an Zöllen einsparen.
- Es ist davon auszugehen, dass durch den Zollabbau neue Exportmöglichkeiten für die Schweiz entstehen, die heute aufgrund der hohen Zölle Indonesiens im Industriebereich (Durchschnittszölle 8%) verhindert werden.
[1] Unter der Annahme, dass alle Exporte unter dem Abkommen stattfinden.