Direktion für Aussenwirtschaft

Die Schweizer Wirtschaft ist global ausgerichtet. Die Direktion für Aussenwirtschaft öffnet heimischen Unternehmen Märkte im Ausland, schafft Rechtssicherheit für unsere Exporteure und setzt sich für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ein.

Die wichtigsten Aufgaben im Überblick

  • Aussenwirtschaftliche Expertise
  • Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen
  • Welthandel
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Die Direktion für Aussenwirtschaft (DW) vertritt die Interessen des Wirtschafts­standorts Schweiz im Ausland und sorgt dafür, dass die Verhandlungsergebnisse ins Landesrecht umgesetzt werden. Sie gestal­tet die weltwirtschaftlichen Rahmenbedin­gungen mit und vertritt die schweizerischen Wirtschaftsinteressen in den wichtigen multilateralen Organisationen – insbeson­dere in der Welthandelsorganisation (WTO), in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), in der Organisation für wirtschaft­liche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und in der Gruppe der 20 (G20).

Internationale Zusammenarbeit

Gute wirtschaftspolitische Beziehungen zu den verschiedenen Ländern dieser Welt muss man erarbeiten und pflegen. Die Direk­tion für Aussenwirtschaft vertritt deshalb die wirtschafts- und handelspolitischen Interes­sen der Schweiz gegenüber unseren Partner­ländern im Ausland. Dabei orientiert sie sich an der vom Bundesrat vorgegebenen strate­gischen Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik.

Die Direktion für Aussenwirtschaft setzt sich für die wirtschaftliche Zusammen­arbeit mit Entwicklungsländern, den Staa­ten Osteuropas, der Gemeinschaft Unab­hängiger Staaten sowie den neuen EU-Mitgliedsländern ein. Sie fördert zuver­lässige wirtschaftspolitische Rahmenbedin­gungen und innovative privatwirtschaft­liche Initiativen. Dies eröffnet Menschen und Unternehmen den Zugang zu Märkten. Dadurch werden Opportunitäten und men­schenwürdige Erwerbsmöglichkeiten ge­schaffen. Langfristig trägt sie damit in ihren Partnerländern zu Wirtschaftswachstum und nachhaltigem Wohlstand bei. Um ihre Wirkung zu erhöhen, arbeitet die Direktion unter anderem mit der Weltbankgruppe, den regiona­len Entwicklungsbanken und der Handels­organisation der Vereinten Nationen zu­sammen. Sie vertritt dort auch die Interessen der Schweiz.

Internationale Vernetzung

Die Schweiz verfügt – neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) – gegen­wärtig über ein Netz von 30 Freihandels­abkommen mit 40 Partnern. Der hindernis­freie Zugang zu ausländischen Märkten ist von zentraler Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft, nicht nur für die multi­nationalen Unternehmen. 70 Prozent der Schweizer KMU sind grenzüberschreitend tätig: Als Exporteure, Zulieferer oder In­vestoren.

Exportierende Unternehmen erhalten so bessere Absatzchancen. Gleichzeitig kön­nen Produkte leichter importiert werden. Dabei profitieren sowohl produzierende Unternehmen (durch günstigere Vormate­rialien) als auch Konsumenten (tiefere Preise und grössere Produktevielfalt). Mit jedem neuen Freihandelsabkommen fördert die Schweiz auch internationale Normen, wie handelsrelevante Bestimmungen zu Um­weltschutz und Arbeitsstandards sowie generelle Menschenrechtsnormen.

Wichtige Exportkontrollen

Die Schweiz als exportorientiertes Land setzt sich traditionell für weltweit offene Märkte und Freihandel ein. Bei gewissen Güterkategorien ist allerdings aus sicher­heitspolitischen Gründen die Kontrolle der Aus-, Ein- oder Durchfuhr angezeigt. In Zeiten internationaler Spannungen kann die Aus-, Ein- und Durchfuhr von Gütern aus der Schweiz oder nach bestimmten Ländern verboten werden.

Die Direktion für Aussenwirtschaft ist ver­antwortlich für die Exportkontrolle von Kriegsmaterial und Dual-Use-Gütern. Darü­ber hinaus erlässt sie Zwangsmassnahmen, mit denen Sanktionen der Vereinten Natio­nen (UNO), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder der wichtigsten Handelspartner der Schweiz umgesetzt werden.

Letzte Änderung 20.01.2021

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