Die Schweizer Wirtschaft ist global ausgerichtet. Die Direktion für Aussenwirtschaft öffnet heimischen Unternehmen Märkte im Ausland, schafft Rechtssicherheit für unsere Exporteure und setzt sich für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ein.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick
- Aussenwirtschaftliche Expertise
- Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen
- Welthandel
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Die Direktion für Aussenwirtschaft (DW) vertritt die Interessen des Wirtschaftsstandorts Schweiz im Ausland und sorgt dafür, dass die Verhandlungsergebnisse ins Landesrecht umgesetzt werden. Sie gestaltet die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit und vertritt die schweizerischen Wirtschaftsinteressen in den wichtigen multilateralen Organisationen – insbesondere in der Welthandelsorganisation (WTO), in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und in der Gruppe der 20 (G20).
Internationale Zusammenarbeit
Gute wirtschaftspolitische Beziehungen zu den verschiedenen Ländern dieser Welt muss man erarbeiten und pflegen. Die Direktion für Aussenwirtschaft vertritt deshalb die wirtschafts- und handelspolitischen Interessen der Schweiz gegenüber unseren Partnerländern im Ausland. Dabei orientiert sie sich an der vom Bundesrat vorgegebenen strategischen Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik.
Die Direktion für Aussenwirtschaft setzt sich für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, den Staaten Osteuropas, der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sowie den neuen EU-Mitgliedsländern ein. Sie fördert zuverlässige wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und innovative privatwirtschaftliche Initiativen. Dies eröffnet Menschen und Unternehmen den Zugang zu Märkten. Dadurch werden Opportunitäten und menschenwürdige Erwerbsmöglichkeiten geschaffen. Langfristig trägt sie damit in ihren Partnerländern zu Wirtschaftswachstum und nachhaltigem Wohlstand bei. Um ihre Wirkung zu erhöhen, arbeitet die Direktion unter anderem mit der Weltbankgruppe, den regionalen Entwicklungsbanken und der Handelsorganisation der Vereinten Nationen zusammen. Sie vertritt dort auch die Interessen der Schweiz.
Internationale Vernetzung
Die Schweiz verfügt – neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) – gegenwärtig über ein Netz von 30 Freihandelsabkommen mit 40 Partnern. Der hindernisfreie Zugang zu ausländischen Märkten ist von zentraler Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft, nicht nur für die multinationalen Unternehmen. 70 Prozent der Schweizer KMU sind grenzüberschreitend tätig: Als Exporteure, Zulieferer oder Investoren.
Exportierende Unternehmen erhalten so bessere Absatzchancen. Gleichzeitig können Produkte leichter importiert werden. Dabei profitieren sowohl produzierende Unternehmen (durch günstigere Vormaterialien) als auch Konsumenten (tiefere Preise und grössere Produktevielfalt). Mit jedem neuen Freihandelsabkommen fördert die Schweiz auch internationale Normen, wie handelsrelevante Bestimmungen zu Umweltschutz und Arbeitsstandards sowie generelle Menschenrechtsnormen.
Wichtige Exportkontrollen
Die Schweiz als exportorientiertes Land setzt sich traditionell für weltweit offene Märkte und Freihandel ein. Bei gewissen Güterkategorien ist allerdings aus sicherheitspolitischen Gründen die Kontrolle der Aus-, Ein- oder Durchfuhr angezeigt. In Zeiten internationaler Spannungen kann die Aus-, Ein- und Durchfuhr von Gütern aus der Schweiz oder nach bestimmten Ländern verboten werden.
Die Direktion für Aussenwirtschaft ist verantwortlich für die Exportkontrolle von Kriegsmaterial und Dual-Use-Gütern. Darüber hinaus erlässt sie Zwangsmassnahmen, mit denen Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder der wichtigsten Handelspartner der Schweiz umgesetzt werden.
Letzte Änderung 20.01.2021