Direktion für Arbeit

Die Direktion für Arbeit sorgt für klare Regeln in der Arbeitsmarktpolitik. Dazu gehören unter anderem der Arbeitnehmendenschutz, die Arbeitslosenversicherung, die Arbeitsvermittlung sowie die Gewährleistung der Personenfreizügigkeit.

Die wichtigsten Aufgaben im Überblick

  • Arbeitsbedingungen
  • Arbeitslosenversicherung
  • Arbeitsmarktaufsicht und Schwarzarbeitsbekämpfung
  • Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
  • Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
  • Internationale Arbeitsfragen

Die Direktion für Arbeit (DA) arbeitet eng mit den Sozialpartnern und den Kantonen zusammen. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist es, möglichst allen Menschen im Erwerbsalter eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen – zu Löhnen, die ein Leben in Würde erlauben und zu Bedingungen, die der Gesundheit nicht schaden.

Gute Rahmenbedingungen

Gesundheitsschutz ist eine Kernaufgabe des SECO. Der Wettbewerb und die gesellschaft­liche Entwicklung stellen Unternehmen ständig vor neue Herausforderungen. Gute Rahmen- und Arbeitsbedingungen – wie gesetzeskonforme Arbeits- und Ruhezei­ten – sind deshalb besonders wichtig. Davon profitiert auch die Schweizer Wirtschaft, denn gesunde Mitarbeitende sind deutlich leistungsfähiger und produktiver.

Unterstützung bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit steht in einem direkten Zusammenhang mit der konjunkturellen Entwicklung. In guten wie in schlechten Zeiten ist es wichtig, wirksame Instrumente bereitzuhalten, um Arbeitslose effizient unterstützen zu können. Die Direktion für Arbeit ist verantwortlich für die Arbeits­losenversicherung und die öffentliche Arbeitsvermittlung. In Zusammenarbeit mit den kantonalen Amtsstellen, den Regiona­len Arbeitsvermittlungszentren (RAV), bie­tet sie Arbeitslosen ein angemessenes Ersatzeinkommen. Die Stellensuchenden werden bei der raschen und nachhaltigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt.

Erfolgreiche Sozialpartnerschaft

Eine gut funktionierende Sozialpartnerschaft ist der Grundpfeiler des Erfolgsmodells Schweiz. Die DA schafft die Rahmenbedin­gungen dafür. Sie fördert den Dialog zwi­schen den Sozialpartnern und ermöglicht ihnen, eine aktive Rolle einzunehmen. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung von Ge­samtarbeitsverträgen schützt der Staat ganz konkret sozialpartnerschaftliche Vereinba­rungen, was zur Sicherung des sozialen Friedens beiträgt.

Freizügigkeit und Arbeitsmarktaufsicht

Mit der Einführung der Personenfreizügig­keit haben Staatsangehörige der Schweiz und der EU das Recht, ihren Arbeitsplatz frei zu wählen. Die damit einhergehende Öff­nung des Schweizer Arbeitsmarktes wird von Massnahmen flankiert, welche in- und aus­ländische Arbeitnehmende vor missbräuch­lichen Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen. Mit dem Observatoriumsbericht werden zudem die Auswirkungen der Frei­zügigkeit auf den Arbeitsmarkt laufend analysiert. Nebst der Aufsicht über den Vollzug der flankierenden Massnahmen ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit eine weitere zentrale Aufgabe der Direktion.

Vermittlung und Verleih

Die Direktion für Arbeit überwacht zusam­men mit den Kantonen die Tätigkeit der privaten Arbeitsvermittler und Personalver­leiher. Diese fallen unter das Arbeitsvermittlungsgesetz, weshalb zum Schutz der Stellensuchenden und verliehe­nen Arbeitnehmenden eine Bewilligung erforderlich ist. Mit der Prüfung der Einhal­tung der gesetzlichen Vorgaben stellt die Direktion für Arbeit sicher, dass die vermit­telten oder verliehenen Personen geschützt werden und zwischen den Betrieben ein korrekter Wettbewerb stattfindet.

Einsatz für internationales Arbeitsrecht

Die Direktion für Arbeit setzt sich auch auf internationaler Ebene für die Respektierung der Arbeitnehmendenrechte ein. Sie pflegt bilaterale Kontakte mit Arbeitsministerien, behandelt Fragen zu Wirtschaft und Men­schenrechten und unterstützt die Förde­rung der internationalen Arbeitsnormen. Die Direktion für Arbeit vertritt die Schweiz in internationalen Gremien wie etwa der internationalen Arbeitsorganisation (IAO).

Letzte Änderung 20.01.2021

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