Die Direktion für Arbeit sorgt für klare Regeln in der Arbeitsmarktpolitik. Dazu gehören unter anderem der Arbeitnehmendenschutz, die Arbeitslosenversicherung, die Arbeitsvermittlung sowie die Gewährleistung der Personenfreizügigkeit.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick
- Arbeitsbedingungen
- Arbeitslosenversicherung
- Arbeitsmarktaufsicht und Schwarzarbeitsbekämpfung
- Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
- Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
- Internationale Arbeitsfragen
Die Direktion für Arbeit (DA) arbeitet eng mit den Sozialpartnern und den Kantonen zusammen. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist es, möglichst allen Menschen im Erwerbsalter eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen – zu Löhnen, die ein Leben in Würde erlauben und zu Bedingungen, die der Gesundheit nicht schaden.
Gute Rahmenbedingungen
Gesundheitsschutz ist eine Kernaufgabe des SECO. Der Wettbewerb und die gesellschaftliche Entwicklung stellen Unternehmen ständig vor neue Herausforderungen. Gute Rahmen- und Arbeitsbedingungen – wie gesetzeskonforme Arbeits- und Ruhezeiten – sind deshalb besonders wichtig. Davon profitiert auch die Schweizer Wirtschaft, denn gesunde Mitarbeitende sind deutlich leistungsfähiger und produktiver.
Unterstützung bei Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit steht in einem direkten Zusammenhang mit der konjunkturellen Entwicklung. In guten wie in schlechten Zeiten ist es wichtig, wirksame Instrumente bereitzuhalten, um Arbeitslose effizient unterstützen zu können. Die Direktion für Arbeit ist verantwortlich für die Arbeitslosenversicherung und die öffentliche Arbeitsvermittlung. In Zusammenarbeit mit den kantonalen Amtsstellen, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), bietet sie Arbeitslosen ein angemessenes Ersatzeinkommen. Die Stellensuchenden werden bei der raschen und nachhaltigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt.
Erfolgreiche Sozialpartnerschaft
Eine gut funktionierende Sozialpartnerschaft ist der Grundpfeiler des Erfolgsmodells Schweiz. Die DA schafft die Rahmenbedingungen dafür. Sie fördert den Dialog zwischen den Sozialpartnern und ermöglicht ihnen, eine aktive Rolle einzunehmen. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen schützt der Staat ganz konkret sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen, was zur Sicherung des sozialen Friedens beiträgt.
Freizügigkeit und Arbeitsmarktaufsicht
Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit haben Staatsangehörige der Schweiz und der EU das Recht, ihren Arbeitsplatz frei zu wählen. Die damit einhergehende Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes wird von Massnahmen flankiert, welche in- und ausländische Arbeitnehmende vor missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen. Mit dem Observatoriumsbericht werden zudem die Auswirkungen der Freizügigkeit auf den Arbeitsmarkt laufend analysiert. Nebst der Aufsicht über den Vollzug der flankierenden Massnahmen ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit eine weitere zentrale Aufgabe der Direktion.
Vermittlung und Verleih
Die Direktion für Arbeit überwacht zusammen mit den Kantonen die Tätigkeit der privaten Arbeitsvermittler und Personalverleiher. Diese fallen unter das Arbeitsvermittlungsgesetz, weshalb zum Schutz der Stellensuchenden und verliehenen Arbeitnehmenden eine Bewilligung erforderlich ist. Mit der Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stellt die Direktion für Arbeit sicher, dass die vermittelten oder verliehenen Personen geschützt werden und zwischen den Betrieben ein korrekter Wettbewerb stattfindet.
Einsatz für internationales Arbeitsrecht
Die Direktion für Arbeit setzt sich auch auf internationaler Ebene für die Respektierung der Arbeitnehmendenrechte ein. Sie pflegt bilaterale Kontakte mit Arbeitsministerien, behandelt Fragen zu Wirtschaft und Menschenrechten und unterstützt die Förderung der internationalen Arbeitsnormen. Die Direktion für Arbeit vertritt die Schweiz in internationalen Gremien wie etwa der internationalen Arbeitsorganisation (IAO).
Letzte Änderung 20.01.2021