Teilrevision des Kartellgesetzes; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Der Bundesrat hat am 24. November 2021 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) eröffnet. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Wirksamkeit des Kartellgesetzes verbessern. Das Kernelement der Teilrevision bildet die Modernisierung der schweizerischen Zusammenschlusskontrolle. Durch den Wechsel vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest zum Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test) wird der Prüfstandard der Wettbewerbskommission (WEKO) der internationalen Praxis angepasst. Neben der Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle sollen die vorgeschlagenen Elemente der Vernehmlassungsvorlage auch das Kartellzivilrecht und das Widerspruchsverfahren verbessern. Schliesslich enthält die Vernehmlassungsvorlage auch jeweils einen Umsetzungsvorschlag für die beiden überwiesenen Forderungen der Motion 16.4094 Fournier «Verbesserung der Situation der KMU in Wettbewerbsverfahren» sowie der Motion 18.4282 Français «Die Kartellgesetzrevision muss sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien berücksichtigen, um die Unzulässigkeit einer Wettbewerbsabrede zu beurteilen». Die Vernehmlassung dauerte bis zum 11. März 2022. Zurzeit wertet der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung aus und wird im Anschluss über das weitere Vorgehen befinden.