Teilrevision des Kartellgesetzes
Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes verabschiedet. Damit wird die Wirksamkeit des Kartellgesetzes verbessert und drei parlamentarische Vorstösse umgesetzt. Das Kernelement dieses Revisionsvorhabens bildet die Modernisierung der schweizerischen Zusammenschlusskontrolle. Durch den Wechsel vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest zum Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test) wird der kartellrechtliche Prüfstandard bei Unternehmenszusammenschlüssen der internationalen Praxis angepasst. Neben dieser Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle wird das Kartellzivilrecht gestärkt und das Widerspruchsverfahren verbessert. Schliesslich werden die überwiesenen Forderungen der Motion 16.4094 Fournier «Verbesserung der Situation der KMU in Wettbewerbsverfahren», der Motion 18.4282 Français «Die Kartellgesetzrevision muss sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien berücksichtigen, um die Unzulässigkeit einer Wettbewerbsabrede zu beurteilen» und der Motion 21.4189 Wicki «Untersuchungsgrundsatz wahren. Keine Beweislastumkehr im Kartellgesetz» umgesetzt.
Eine Reform der Wettbewerbsbehörden (Institutionenreform) ist nicht Teil dieser Teilrevision. Der Bundesrat hat am 17. März 2023 entschieden, eine Institutionenreform getrennt von der laufenden KG-Teilrevision anzugehen. Er hat das WBF deshalb mit der Einsetzung einer Expertenkommission beauftragt. Diese wurde per 1. Mai 2023 eingesetzt. Sie wird bis Ende 2023 verschiedene Optionen bewerten und dazu auch breite Kreise anhören.