CO2-Grenzausgleich

Die EU führt ab Oktober 2023 einen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ein. Abgaben auf dem CO2-Gehalt von Importen in die EU von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Dünger, Wasserstoff und Elektrizität werden ab 2026 schrittweise erhoben. Parallel dazu wird im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU (EU-EHS) die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten an diese Sektoren reduziert. Waren mit Ursprung Schweiz werden aufgrund der verknüpften Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU von der CBAM-Abgabepflicht ausgenommen.

Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung von Postulat 20.3933 die Auswirkungen des EU CBAM auf die Schweiz und mögliche Handlungsoptionen untersucht. Gestützt auf den am 16. Juni 2023 verabschiedeten Bericht empfiehlt er, von der Einführung eines solchen Mechanismus’ für die Schweiz derzeit abzusehen. Der Bundesrat hält jedoch fest, dass er das Emissionshandelssystem der Schweiz im Gleichschritt mit der EU anpassen will, damit die EHS der EU und der Schweiz verknüpft bleiben können.

Weitere Informationen

Amtsblatt der Europäischen Kommission

European Commission Memo

European Commission implementing regulation for the transitional phase

Commission staff working document impact assessment report

Letzte Änderung 19.12.2023

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