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Arbeitszeiten

Übersicht zum Thema Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtabreit und Arbeitszeitbewilligungen.

Themen

Arbeits- und Ruhezeiten

Allgemeine Informationen

Ausgeglichene Arbeits- und Ruhezeiten sind Teil des Gesundheitsschutzes, da sie sowohl Übermüdungserscheinungen als auch mit der Müdigkeit zusammenhängende Unfälle verhindern.

easygov Logo. Im Hintergrund ein Laptop mit zwei tippenden Händen.

Bewilligungen

Egal ob Sie ein Gesuch für eine Bewilligung für Nacht- und/oder Sonntagsarbeit etc. einreichen, EasyGov führt Sie aktiv durch den Gesuchsprozess.

Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit

Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit

Es gibt Betriebe, die zwingend eine Bewilligung für die Arbeiten nachts oder sonntags benötigen.

Nacht-, Schicht- und Sonntagsarbeit

Nacht-, Schicht- und Sonntagsarbeit

Überblick über die wichtigsten Hilfsmittel und Vorgaben für Betriebe, die Mitarbeitende nachts, sonntags und/oder im Schichtdienst beschäftigen.

Ausnahmen von der Bewilligungspflicht - Bäckereien

Ausnahmen von der Bewilligungspflicht

Die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) beinhaltet Sondervorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes, die auf bestimmte Gruppen von Betrieben anwendbar sind.

Pikettdienst

Pikettdienst

Beim Pikettdienst hält sich der Arbeitnehmende neben der normalen Arbeit für allfällige Arbeitseinsätze bereit für die Behebung von Störungen, die Hilfeleistung in Notsituationen, für Kontrollgänge oder für ähnliche Sonderereignisse.

Mehrfachbeschäftigung

Mehrfachbeschäftigung

Mehrfachbeschäftigung ist aus Sicht des Arbeitsgesetzes (ArG) grundsätzlich zulässig.

Krankenanstalten und Kliniken

Krankenanstalten und Kliniken

Die Krankenanstalten und Kliniken müssen rund um die Uhr betrieben werden, und sowohl am Tag als auch in der Nacht (inkl. Sonntag) die Sicherheit und Gesundheit der Patienten und Patientinnen gewährleisten.

Chauffeurverordnung

Abgrenzung zwischen Arbeitsgesetz und Chauffeurverordnung

Das ArG ist grundsätzlich auf alle Betriebe anwendbar. Auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmenden sind aber aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auch andere Gesetzesbestimmungen anwendbar.

Live-In Betreuung

Die Frage nach der Regelung der Live-in Betreuung

Modell-NAV für die Regelung der Live-In Betreuung

Ein Lehrmeister instruiert zwei Lernende bei der Bedienung einer Metallbearbeitungsmaschine.

Jugendarbeitsschutz

Der Jugendarbeitsschutz in der Schweiz sichert die Gesundheit und Entwicklung junger Beschäftigter.

Medizinische Untersuchung und Beratung bei Nachtarbeit

Medizinische Untersuchung und Beratung bei Nachtarbeit

Bei regelmässiger Nachtarbeit von Erwachsenen mit besonderen Belastungen und Gefahren und von Jugendlichen ist eine medizinische Untersuchung und Beratung obligatorisch.

FAQs

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern