Bezeichnung von Konformitätsbewertungsstellen

Damit Maschinen, Aufzüge, Druckgeräte, Druckbehälter, Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstungen (PSA) auf den Markt gebracht werden dürfen, muss die Übereinstimmung der Produkte mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen durch definierte Verfahren geprüft werden (=Konformitätsbewertung), deren erfolgreicher Abschluss durch den Hersteller mit einer Konformitätserklärung bestätigt wird. 

Bei einigen Verfahren braucht er die Mitwirkung einer dafür qualifizierten Konformitätsbewertungsstelle. Diese muss für die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS akkreditiert und, sofern sie Konformitätsbewertungen unter dem bilateralen Abkommen Schweiz - EG durchführen will, vom SECO gegenüber der EG bezeichnet worden sein. Die Bezeichnung ist kostenpflichtig. 

Letzte Änderung 21.01.2021

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Produktsicherheit/Bezeichnung-von-Konformitaetsbewertungsstellen.html