Bezeichnung von Konformitätsbewertungsstellen

Damit Maschinen, Aufzüge, Druckgeräte, Druckbehälter, Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstungen (PSA) auf den Markt gebracht werden dürfen, muss die Übereinstimmung der Produkte mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen durch definierte Verfahren geprüft werden (=Konformitätsbewertung), deren erfolgreicher Abschluss durch den Hersteller mit einer Konformitätserklärung bestätigt wird. 

Bei einigen Verfahren ist die Mitwirkung einer dafür qualifizierten Konformitätsbewertungsstelle erforderlich.  Diese muss für die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS akkreditiert und, sofern sie Konformitätsbewertungen unter dem bilateralen Abkommen Schweiz - EG durchführen will, vom SECO gegenüber der EG bezeichnet worden sein. Die Bezeichnung ist kostenpflichtig. 

Eine aktuelle Liste der akkreditierten und bezeichneten Konformitätsbewertungsstellen befindet sich auf der verlinkten Seite unter der Rubrik „Liste der anerkannten Konformitätsbewertungsstellen“.


Die Aufgaben der anerkannten Konformitätsbewertungsstellen unter den Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) CH-EG beziehungsweise CH-EWR/EFTA Staaten können Sie dem untenstehenden Dokument entnehmen.

Letzte Änderung 22.01.2024

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Produktsicherheit/Bezeichnung-von-Konformitaetsbewertungsstellen.html