Aufzüge

Ein Aufzug ist ein Hebezeug, das die Gebäude und Bauten dauerhaft bedient und zwischen festgelegten Ebenen mittels eines Lastträgers verkehrt, der sich an starren, gegenüber der Horizontalen um mehr als 15° geneigten Führungen entlang mit einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 0.15 m/s fortbewegt und bestimmt ist zur Beförderung:

  1. von Personen,
  2. von Personen und Gütern,
  3. nur von Gütern, sofern der Lastträger betretbar ist, d.h., wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann und über Steuereinrichtungen verfügt, die im Innern des Lastträgers oder in Reichweite einer dort befindlichen Person angeordnet sind.

Von den Aufzügen zu unterscheiden sind Beförderungsanlagen, bei denen ein Fördermittel (Kabine, Fahrstuhl, Plattform, Treppenstufen, Fahrband oder ähnliche Einrichtungen) längs einer oder mehrerer Führungen bewegt wird (ausgenommen Jahrmarktgeräte, seilgeführte Einrichtungen und Seilbahnen). Soweit deren Sicherheit nicht anderweitig bundesrechtlich geregelt ist, fallen diese unter die Maschinenverordnung (MaschV, SR 819.14).

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der Verordnung vom 25. November 2015 über die Sicherheit von Aufzügen (Aufzugsverordnung, AufzV, SR 930.112). Diese Verordnung setzt die Anforderungen der EU-Richtlinie über Aufzüge (2014/33/EU) um.

Für die Marktkontrolle von Aufzügen und anderen Beförderungsanlagen (soweit deren Sicherheit nicht anderweitig bundesrechtlich geregelt ist) sind folgende Kontrollorgane zuständig:

  • im betrieblichen Bereich: Suva

Produktesicherheit: Die Suva gewährleistet die Marktüberwachung

  • im ausserbetrieblichen Bereich: Eidgenössisches Inspektorat für Aufzüge im ausserbetrieblichen Bereich (EIA)

Eidg. Inspektorat für Aufzüge (EIA)



Aufzugsverordnung:
Freiräume in den Endstellungen des Fahrkorbs 


Konformitätsbewertungen mit der EU

21.12.2009

Erweiterung und Anpassung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der EU

Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben am 21.12.2009 das im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossenes Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA CH-EG) um ein neues Kapitel über Aufzüge erweitert und das bestehende Kapitel über Maschinen an die neue EU Maschinenrichtlinie angepasst. Diese Änderung tritt heute in Kraft.


Kommentar zur Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen

Der Aufzugskommentar wurde per sofort eingestellt, da er nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht. Es wird auch keinen weiteren Aufzugskommentar in dieser Form mehr geben.
Aktuelle Informationen zu den Aufzügen finden Sie auf der Homepage des eidgenössischen Aufzugsinspektorats EIA des SVTI.

SVTI
Schweizerischer Verein für technische Inspektionen
Eidg. Inspektorat für Aufzüge
Richtistrasse 15
Postfach
CH-8304 Wallisellen

Eidg. Inspektorat für Aufzüge 

Letzte Änderung 15.09.2020

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