Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung

Die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung ist eine dem eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) angegliederte ausserparlamentarische Behördenkommission. Sie wurde im Jahr 1978 eingesetzt und hat folgende Aufgaben:

Gemäss Artikel 89 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) überwacht die Kommission Stand und Entwicklung des Fonds und prüft Jahresrechnung und Jahresbericht zuhanden des Bundesrates. Sie berät den Bundesrat in allen finanziellen Fragen der Versicherung und in Rechtssetzungsfragen und kann ihm diesbezüglich auch Anträge stellen. Sie entscheidet über Beiträge für die Arbeitsmarktforschung, ist befugt, zuhanden der Ausgleichsstelle allgemeine Richtlinien für die Durchführung arbeitsmarktlicher Massnahmen zu erlassen, und hat bezüglich der Verwaltungskosten der Kassen und der Kantone sowie der Ausgleichsstelle eine Budget- und Rechnungskompetenz.

Die Kommission ist zusammengesetzt aus Vertretern der Sozialpartner, der Kantone, von Bund und Wissenschaft. Der Bundesrat wählt die Mitglieder und deren Funktionen. Die Kommission wird vom Leiter oder der Leiterin der Direktion für Arbeit präsidiert.

Porträt

Profile

Mitglieder

Einsetzungsverfügung und Reglement

Letzte Änderung 01.03.2024

Zum Seitenanfang

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Arbeitslosenversicherung/Aufsichtskommission_fuer_den_Ausgleichsfonds_der_Arbeitslosenversicherung_AK_ALV.html