Bericht zum Vollzugsmonitoring der Stellenmeldepflicht
Am 1. November 2019 hat das SECO den ersten Bericht zum Vollzugsmonitoring der Stellenmeldepflicht publiziert. Dieser kommt zum Schluss, dass die Arbeitgeber der Meldepflicht nachkommen und die Umsetzung insgesamt gesetzeskonform erfolgt.
Der zweite Bericht zum Vollzugsmonitoring der Stellenmeldepflicht bestätigt dieses Ergebnis. Zudem hat das SECO vier Evaluationen in Auftrag gegeben, welche die Wirkung und den Vollzug der Stellenmeldepflicht während ihrer Einführungsphase vertieft untersuchten. Der zweite Monitoringbericht des SECO sowie die vier Evaluationen wurden am 14. Juni 2021 publiziert.
Am 6. Mai 2022 hat das SECO den 3. Monitoringbericht über den Vollzug der Stellenmeldepflicht veröffentlicht und setzt die Ergebnisse im Jahr 2021 ins Verhältnis zu den Jahren 2019 und 2020. Die Stellenmeldepflicht wurde auch im Jahr 2021 gesetzeskonform und effizient umgesetzt.