Langzeitarbeitslosigkeit

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Je länger eine Phase von unfreiwilliger Arbeitslosigkeit andauert, desto stärker kann sie sich negativ auf wirtschaftliche, gesellschaftliche sowie persönliche Aspekte auswirken. Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist deshalb für die Arbeitslosenversicherung (ALV) von zentraler Bedeutung.

Als Langzeitarbeitslose gelten Personen, die ein Jahr und länger als arbeitslos bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) registriert sind. Die Folgen für betroffene Personen manifestieren sich in der Regel durch sinkende Erwerbschancen, Lohneinbussen bei einer neuen Stelle sowie teilweise durch gesundheitliche und soziale Probleme.

Allgemeines Ziel der Arbeitsmarkt- und Arbeitslosenpolitik ist eine möglichst rasche und nachhaltige Integration aller Stellensuchenden. Nach diesem Grundsatz ist auch der gesamte Vollzug der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausgerichtet, welcher durch einen Leistungsvergleich zwischen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) evaluiert und gesteuert wird. Gemessen werden die Leistungen der RAV mit 6 Wirkungsindikatoren (die Wirkungsvereinbarung 2015-2018 ist hier einsehbar). Mit dieser Strategie wird die Dauer der Arbeitslosigkeit ins Zentrum gerückt und gezielt gegen Langzeitarbeitslosigkeit vorgegangen.

Letzte Änderung 23.11.2021

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