Meldepflichten nach Quellensteuerrecht

Was ist eine Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen abgeliefert wird, sondern die direkt vom Arbeitgeber, Veranstalter, Versicherer etc. (Schuldner der steuerbaren Leistung) vor Auszahlung des geschuldeten Betrages (Lohn, Honorar, Versicherungssumme etc.) in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert wird.

Pflichten der Schuldner der steuerbaren Leistung

Die Schuldner der steuerbaren Leistung haben den Abschluss eines Vertrags mit Personen, die quellensteuerpflichtig sind, der Steuerbehörde zu melden und die Quellensteuer gegenüber dieser abzurechnen.

Unterscheidung zwischen der allgemeinen Quellensteuer und der Quellensteuer im vereinfachten Abrechnungsverfahren

Die vorliegend in Frage stehende Quellensteuerpflicht ist zu unterscheiden von der Quellensteuer, welche mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren eingeführt wurde. Wird das vereinfachte Abrechnungsverfahren gewählt, untersteht die beschäftigte Person einzig der für dieses Verfahren geltenden Quellensteuer, nicht jedoch der in der vorliegenden Rubrik erläuterten Quellensteuerpflicht.  

Letzte Änderung 16.02.2016

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